Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Zürich)
Brian Keller wurde am 11. Mai 2026 aus der Untersuchungshaft entlassen. Nachdem das mutmassliche Opfer den Strafantrag zurückgezogen hatte, beabsichtigt die Staatsanwaltschaft Zürich, das Verfahren einzustellen.
Basierend auf einer Strafanzeige vom 22. April 2026 führt die Zürcher Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Brian Keller wegen Verdachts auf Drohung und weitere Delikte. Im Zuge dieses Verfahrens versetzte das Zwangsmassnahmengericht den Beschuldigten am 25. April 2026 in Untersuchungshaft.
Die anwaltlich vertretenen Parteien haben inzwischen einen Vergleich geschlossen, der auch einen Rückzug des Strafantrags der Geschädigten beinhaltet. Der Beschuldigte wurde heute Nachmittag (11. Mai 2026) aus der Haft entlassen. Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, dieses Strafverfahren gegen den Beschuldigten einzustellen.
Über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus wird die Staatsanwaltschaft wegen des laufenden Verfahrens und aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine weiteren Auskünfte erteilen und keine Interviews geben. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo ZH


