Polizeiticker

Das gilt es zu beachten - Velofahren in der Schweiz

Beim Velofahren müssen in der Schweiz Regeln beachtet werden. (Bildquelle: nchenga (CC BY-NC 2.0))

Kinder dürfen vor dem vollendeten sechsten Altersjahr auf Hauptstrassen Velo fahren. Aber nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person. Die allgemeinen Verkehrsregeln gelten auch für Radfahrerinnen und Radfahrer.

Die Velovignette

Seit Anfang 2012 brauchen Velos keine Vignette mehr. Schäden gegenüber Dritten, die bei einem Velounfall verursacht werden, können durch die Privathaftpflichtversicherung versichert werden.

E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 km/h benötigen allerdings eine Motorfahrradzulassung-Kontrollschild mit einer jährlich zu erneuernden Vignette (Angaben zur Bezugsquelle weiter unten im Text).

Die meisten Versicherer haben die Haftung bei Velounfällen automatisch in die Privathaftpflichtversicherung aufgenommen. Informieren Sie sich zur Sicherheit bei Ihrer Versicherung. Wer keine Haftpflichtversicherung hat, ist gegen Schäden, die sie oder er bei einem Velounfall gegenüber Dritten verursacht, nicht mehr versichert.

Das Unfallopfer wird vom Nationalen Garantiefonds (https://www.nbi-ngf.ch/de/ngf) entschädigt. Dieser kann aber einen Teil des ausbezahlten Betrages oder die gesamte Summe von der Unfallverursacherin oder dem Unfallverursacher zurückfordern. Es lohnt sich deshalb, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Die Vorschriften für E-Bikes / Elektrovelos

Bei E-Bikes (Elektrovelos) ist zu unterscheiden zwischen langsamen E-Bikes (Tretunterstützung bis 25 km/h) und schnellen E-Bikes (Tretunterstützung bis 45 km/h).

Die Ausrüstung des Fahrrads

Broschüren der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) zur Ausrüstung der Fahrräder, Mountainbikes und E-Bikes.