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13 teils kuriose Gesetze in der Schweiz

Das sind die skurrilsten 13 Gesetze der Schweiz
Das sind die skurrilsten 13 Gesetze der Schweiz (Bildquelle: L.S)

Unsere Schweiz ist sehr bekannt für die vielen Gesetze und Verpflichtungen. Anbei eine Auflistung, die zum Schmunzeln führen kann.

  • Nach 22 Uhr ist es unter anderem verboten, Autotüren zuzuknallen, High Heels in der Wohnung zu tragen oder die Toilette zu spülen, da dies die Nachbarn stören könnte. Die gesetzliche Nachtruhe in der Schweiz gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. Zusatz: In einigen Schweizer Kantonen, ist nach 22 Uhr verboten im Stehen zu pinkeln, weil hiermit die nächtliche Ruhe durch das Plätschern gestört wird.

  • In manchen Kantonen ist es nicht erlaubt, an hohen Feiertagen wie Karfreitag zu tanzen.

  • Im Kanton Neuenburg sind Bierpong und alle weiteren Trinkspiele verboten.

  • In Urdorf im Kanton Zürich darf bei Hochzeiten nicht geschossen werden.

  • Sie dürfen zu Hause Katzen- oder Hundefleisch essen. Sobald Sie aber Gäste zu solch einer Mahlzeit einladen, wird es als kriminelle Tätigkeit angesehen.

  • Wenn man das Auto verlässt und dabei vergisst, den Zündschlüssel mitzunehmen, kann die Polizei eine Busse von CHF 60.- verhängen.

  • Es ist untersagt mit Flip-Flops Auto zu fahren.

  • Fliegt einen Bienenschwarm in einen fremden bevölkerten Bienenstock, so fällt er ohne Entschädigungspflicht dem Eigentümer dieses Stockes zu.

  • Es ist verboten, mit einem selbstgefangenen Fisch ein Selfie zu machen, wenn man beabsichtigt, den Fisch danach wieder zurück ins Wasser zu werfen.

  • Es ist nicht erlaubt, seine Wäsche am Sonntag draussen aufzuhängen. Gemäss Hauseigentümerverband (HEV) liegt dieses Gesetz darin begründet, dass es nicht wirklich schön aussieht.

  • In der Schweiz darf man nicht nur ein einziges Meerschweinchen halten. Jedes Meerschweinchen braucht einen Freund. Das Gleiche gilt für Wellensittiche, Lamas, Pferde und Goldfische.

  • In Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden ist Nacktwandern verboten. Der Tatbestand lautet «unanständiges Benehmen».

  • Bis 2015 flog die Schweizer Luftwaffe nur zu Bürozeiten, also von 8 Uhr bis 17 Uhr. Seit 2019 haben Sie ihre Bereitschaft von 6 Uhr bis 22 Uhr ausgeweitet.