Die Messung ergab eine Geschwindigkeit von 157 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt ausserorts sind 80 km/h zulässig. Gemäss neuer Definition gilt der Mann somit als Raser.
Der 42-jährige Lenker des Motorrades mit Schweizer Kontrollschild wurde kontaktiert und musste seinen Führerausweis per sofort abgeben. Zudem verfügte die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft die Beschlagnahmung des Fahrzeuges.
Der fehlbare Lenker (Schweizer) muss mit einer empfindlichen Strafe sowie einem längeren Entzug seines Führerausweises rechnen. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat gegen ihn ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet.
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157 statt 80 km/h! Raser in Anwil gestoppt
Am Donnerstagabend um 20.40 Uhr registrierte die Polizei Basel-Landschaft im Rahmen einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle in Anwil BL ein Motorrad, das mit massiv übersetzter Geschwindigkeit im Gebiet "Weiher" in Fahrtrichtung Rothenfluh BL unterwegs war.