19-jährige stirbt auf Fussgängerstreifen - Anklage gegen 81-jährigen Autolenker
Oberstaatsanwaltschaft Kanton Aargau
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat gegen einen 81-jährigen Schweizer Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Der Beschuldigte war am Abend des 6. November 2017 in Lenzburg mit seinem Auto auf einem Fussgängerstreifen ungebremst in eine junge Frau geprallt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten.
Der Beschuldigte fuhr am Abend des 6. November 2017 mit
seinem Auto stadtauswärts auf der Hendschikerstrasse und
prallte auf dem Fussgängerstreifen bei der Bushaltestelle
Neuhofstrasse ungebremst in eine 19-jährige Fussgängerin.
Die junge Frau erlag später ihren schweren Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wirft dem 81-jährigen Schweizer vor, seine Aufmerksamkeit nicht ausreichend
auf den Bereich um den Fussgängerstreifen, sondern hauptsächlich auf die 250 Meter weiter entfernte Lichtsignalanlage
gerichtet und so die junge Frau auf dem Fussgängerstreifen
übersehen zu haben.
Die junge Frau war zuvor an der Haltestelle Neuhofstrasse
aus dem Bus gestiegen und war dabei, den durch eine Verkehrsinsel unterteilten Fussgängerstreifen Richtung Schloss
zu überqueren, als sie vom Fahrzeug des Beschuldigten erfasst wurde.
Geschwindigkeit von mindestens 58 km/h
Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene verkehrstechnische Gutachten kommt zum Schluss, dass der
Beschuldigte die Fussgängerin mit einer Geschwindigkeit
von mindestens 58 km/h erfasst hatte.
Neben fahrlässiger
Tötung wirft die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau dem
Beschuldigten Führen eines Motorfahrzeuges trotz Entzugs
des Führerausweises sowie Missachtung der signalisierten
Höchstgeschwindigkeit vor.
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Anklage ist am
Bezirksgericht Lenzburg hängig.


