Bei einer Geschwindigkeitskontrolle stoppte die Kantonspolizei Aargau zwei Motorradfahrer, die ausserorts mit 121 und 152 km/h unterwegs waren.
Die Kantonspolizei Aargau setzte ihr Lasermessgerät am Samstag, zur Mittagszeit auf der Hauptstrasse zwischen Rottenschwil und Hermetschwil-Staffeln ein. Auf dieser Ausserortsstrecke gilt die übliche Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Dabei erfasste die Kantonspolizei einen Motorradfahrer mit einer Geschwindigkeit von 152 km/h. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz ergibt sich eine strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 67 km/h.
Die Kantonspolizei stoppte den Motorradfahrer sofort. Aufgrund der starken Geschwindigkeitsüberschreitung schaltete sie die Staatsanwaltschaft ein, welche eine Strafuntersuchung gegen den 44-jährigen Schweizer eröffnete. Die Kantonspolizei nahm ihm den Führerausweis zu Handen des Strassenverkehrsamtes ab. Gleichzeitig stellte sie das Motorrad sicher. Der 44- Jährige war damit auf seiner ersten Fahrt vom Händler nach Hause.
Seinen Führerausweis ebenfalls abgeben musste ein 24-jähriger Motorradfahrer, der mit 121 km/h gemessen worden war.
Im Übrigen mass die Kantonspolizei einen Automobilisten, der mit 115 km/h unterwegs war. Er durfte nach der Verzeigung einstweilen weiterfahren, muss aber ebenfalls mit dem Führerausweisentzug durch das Strassenverkehrsamt rechnen.
Die Kantonspolizei stoppte den Motorradfahrer sofort. Aufgrund der starken Geschwindigkeitsüberschreitung schaltete sie die Staatsanwaltschaft ein, welche eine Strafuntersuchung gegen den 44-jährigen Schweizer eröffnete. Die Kantonspolizei nahm ihm den Führerausweis zu Handen des Strassenverkehrsamtes ab. Gleichzeitig stellte sie das Motorrad sicher. Der 44- Jährige war damit auf seiner ersten Fahrt vom Händler nach Hause.
Seinen Führerausweis ebenfalls abgeben musste ein 24-jähriger Motorradfahrer, der mit 121 km/h gemessen worden war.
Im Übrigen mass die Kantonspolizei einen Automobilisten, der mit 115 km/h unterwegs war. Er durfte nach der Verzeigung einstweilen weiterfahren, muss aber ebenfalls mit dem Führerausweisentzug durch das Strassenverkehrsamt rechnen.

