Anlässlich des Fussballspiels FC St. Gallen gegen den FC Luzern vom 15. Februar 2015 verkleidete sich ein Mann als Jude, wobei weitere Personen möglicherweise strafbare Parolen äusserten. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden sieben Personen angezeigt.
Am Sonntag, 15. Februar 2015, spielte der FC St. Gallen gegen den FC Luzern (0:0). Beim Fanmarsch vom Bahnhof Winkeln zum Stadion lief ein Mann als Jude verkleidet voran. Weitere Personen folgten ihm, wobei sie die Parole "Und sie werden fallen, die Juden aus St. Gallen" kundgaben.
Die Stadtpolizei St. Gallen führte diverse Ermittlungen in Bezug auf den Tatbestand der Rassendiskriminierung durch. Dabei wurden drei Personen in Zusammenarbeit mit der Luzerner Polizei identifiziert und befragt. Vier weitere Personen, welche den möglichen Tatbestand gesetzt haben, konnten nicht identifiziert werden. Diese, sowie die identifizierten Personen, werden nun bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen angezeigt.
Tat zugegeben
Einer der Betroffenen ist der verkleidete Mann, welcher zugab, bei der Aktion beteiligt gewesen zu sein. Die weiteren Personen wirkten bei dem Vorfall mit, indem sie Parolen äusserten.
Gemäss Aussagen der beschuldigten Personen war die Aktion an die Fans des FC St. Gallens gerichtet und hatte keine antisemitische Absicht.
Somit sind die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen und die Beweismittel werden an die Staatsanwaltschaft St. Gallen weitergeleitet. Diese wird überprüfen, ob ein strafbares Handeln vorliegt.
Die Stadtpolizei St. Gallen führte diverse Ermittlungen in Bezug auf den Tatbestand der Rassendiskriminierung durch. Dabei wurden drei Personen in Zusammenarbeit mit der Luzerner Polizei identifiziert und befragt. Vier weitere Personen, welche den möglichen Tatbestand gesetzt haben, konnten nicht identifiziert werden. Diese, sowie die identifizierten Personen, werden nun bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen angezeigt.
Tat zugegeben
Einer der Betroffenen ist der verkleidete Mann, welcher zugab, bei der Aktion beteiligt gewesen zu sein. Die weiteren Personen wirkten bei dem Vorfall mit, indem sie Parolen äusserten.
Gemäss Aussagen der beschuldigten Personen war die Aktion an die Fans des FC St. Gallens gerichtet und hatte keine antisemitische Absicht.
Somit sind die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen und die Beweismittel werden an die Staatsanwaltschaft St. Gallen weitergeleitet. Diese wird überprüfen, ob ein strafbares Handeln vorliegt.

