Der Unfall passierte gegen 08.50 Uhr auf der Autobahn in Fahrtrichtung Deutschland kurz vor der Überdeckung Breite auf dem ersten Überholstreifen. Nach dem Sturz des Töfffahrers leisteten Autofahrer erste Hilfe und sicherten die Unfallstelle. Beim Motorradfahrer und beim 43-jährigen Lenker des Autos, in das er geprallt war, verlief der Atemalkoholtest negativ.
Einmal mehr mussten die mit der Unfallaufnahme beschäftigten Polizistinnen und Polizisten beobachten, dass zahlreiche Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, auch Berufschauffeure, sich nicht an die signalisierte Teilsperrung hielten. Sie missachteten in diesem Fall das mehrfach angezeigte Rotlicht beim gesperrten Zubringer (Oberer Tunnel) und fuhren zur Unfallstelle auf.
Die Verkehrspolizei weist darauf hin, dass mit Überkopfsignalen gekennzeichnete Sperrungen der Sicherung von Unfallstellen oder Pannenfahrzeugen dienen. Wer sie missachtet, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und Einsatzkräfte. Dies kann mit 250 Franken gebüsst werden.