Der Personenwagenlenker, ein 18-jähriger Schweizer Staatsangehöriger, wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle mit einem zivilen Polizeifahrzeug gemessen. Dabei konnte eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 151 km/h gemessen werden. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz wurde die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um Netto 61 km/h überschritten.
Auf dem Streckenabschnitt zwischen der Verzweigung Hagnau und der Verzweigung Augst ist seit dem 12. September 2022, infolge Bauarbeiten am Verkehrsleitsystem, eine temporäre Geschwindigkeit von 80 km/h signalisiert.
Auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wurde sein Fahrzeug beschlagnahmt und der Führerausweis auf Probe, welchen er erst seit kurzer Zeit besitzt, abgenommen. Der Lenker wird sich aufgrund des Raserdeliktes vor der Justiz verantworten müssen.
Quelle: Kapo BL