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Aarburg AG - Hunde ertränkt - Ehepaar angeklagt

Oberstaatsanwaltschaft Aargau

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Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat gegen einen 37-jährigen Portugiesen und dessen 33-jährige Ehefrau Anklage unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei und falscher Anschuldigung erhoben. Für die Beschuldigte fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten...

Am 24. September 2016 hatte ein Spaziergänger in der Aare bei Aarburg zwei ertränkte Hunde entdeckt. Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Beschuldigte die beiden Rehpinscher seiner Ehefrau am Abend des 18. Septembers 2016 an der Aare zuerst mit ihren Hundeleinen an je ein Stahlrohr band und das Ganze mit Kabelbindern fixierte, damit sich die Leinen nicht von den Halsbändern lösen konnten. Anschliessend - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm - warf er die Hunde nacheinander in die Aare, wo sie durch die Stahlrohre unter Wasser gezogen wurden und qualvoll ertranken.
Der Beschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft vor, ihren Ehemann zur Tat angestiftet zu haben, indem sie ihn in den Wochen und Tagen zuvor massiv unter Druck gesetzt hatte, er solle die Hunde wegschaffen, weil sie deren Gestank und Gebell nicht mehr ertrage.
Schwager der Tat bezichtigt
Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Ehepaar auch Anklage wegen falscher Anschuldigung erhoben, und zwar deshalb, weil der Beschuldigte anfänglich behauptet hatte, sein Schwager habe die Hunde abgeholt und in der Aare ersäuft. Auch die Beschuldigte sagte zu Beginn der Strafuntersuchung aus, ihr Bruder habe die Hunde abgeholt und wahrscheinlich ersäuft.
Für die Beschuldigte beantragt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten und eine Busse von 2000 Franken. Die Anträge für den Beschuldigten wird die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm an der Hauptverhandlung bekannt geben.
Die Anklagen sind am Bezirksgericht Zofingen hängig.
Artikelfoto: Catkin (CC0 Creative Commons) - (Symbolbild)

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