Aargau AG - Erneut Raser aus dem Verkehr gezogen - 219 km/h auf der Autobahn
Kantonspolizei Aargau
Bei Geschwindigkeitskontrollen am Benken sowie auf der A1 mass die Kantonspolizei zwei Automobilisten, welche mit ihrem Tempo den Rasertatbestand erfüllten. Einer der beiden wurde festgenommen.
Auf beliebter Motorradstrecke gerast
Die Benkenstrasse zwischen Oberhof und Küttigen ist eine
beliebte Ausflugstrecke und ist daher besonders an
sonnigen Wochenenden vom Freizeitverkehr stark belastet.
Dies führt zu erheblichen Lärmemissionen, welche von den
Anwohnern als störend empfunden werden. Nachdem
bereits am Karfreitag zahlreiche Lärmklagen eingegangen
waren, führte die Kantonspolizei Aargau am Samstag, 11.
April 2020, bei Oberhof eine Geschwindigkeitskontrolle
durch. Auf dieser Ausserortsstrecke gilt die übliche
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Um frühen Nachmittag erfasste die Polizei mit dem
Lasermessgerät einen Kia, der mit 153 km/h in Richtung
Passhöhe fuhr. Die Kantonspolizei stoppte den Wagen, der
von einem 21-jährigen Schweizer gelenkt wurde. Da er mit
dieser massiven Geschwindigkeitsüberschreitung den
sogenannten Rasertatbestand erfüllte, schaltete die Polizei
die Staatsanwaltschaft ein. Diese eröffnete eine
Strafuntersuchung. Die Kantonspolizei nahm dem Neulenker
den Führerausweis auf Probe ab.
Im weiteren wurde ein Motorradfahrer mit 130 km/h
gemessen. Auch er musste den Führerausweis auf der
Stelle abgeben.
Nächtlichen Raser festgenommen
Wie in der Vornacht führte die Kantonspolizei in der Nacht
auf Ostersonntag auf der A1 bei Spreitenbach eine
Geschwindigkeitskontrolle durch. Dabei stellte sie das
Radargerät in Fahrtrichtung Bern auf. Kurz nach 22.30 Uhr
erfasste dieses einen VW Beetle mit 219 km/h. Mit dieser
Geschwindigkeit wird der sogenannte Rasertatbestand
erfüllt.
Die Kantonspolizei ermittelte den Lenker und suchte den 22-
jährigen Kolumbianer noch in der Nacht an seinem Wohnort
im Bezirk Baden auf. Er wurde für die weiteren Ermittlungen
vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft hat eine
Strafuntersuchung eröffnet. Seinen Führerausweis auf
Probe muss der Neulenker abgeben.


