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Aargau AG - Partnerin gewürgt & bedroht: Deutscher aus der Schweiz weggewiesen

P.D.

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Ein mehrfach vorbestrafter Gewalttäter aus Deutschland muss die Schweiz verlassen. Der Kanton Aargau verweigert ihm die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Selbst eine Beschwerde vor dem Bundesgericht konnte daran nichts mehr ändern.

Ein Deutscher, der seit 2009 mit einer Aufenthaltsbewilligung im Kanton Aargau haust, sieht sich mit happigen Vorwürfen konfrontiert: Versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache qualifizierte einfache Körperverletzung, mehrfache Beschimpfung, mehrfache Drohung, mehrfache versuchte Nötigung, mehrfache Tätlichkeit und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Gemäss einem Bericht der "Aargauer Zeitung" hat ihn seine damalige Freundin wegen häuslicher Gewalt angezeigt. Die Polizei nahm ihn fest und er landete im vorzeitigen Strafvollzug. Ende Mai 2015 kam es dann vor dem Bezirksgericht Zofingen zum Prozess gegen den deutschen Gewalttäter. Er wurde zu drei Jahren Gefängnis sowie einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen à je 30 Franken und einer Busse von insgesamt 1'000 Franken verurteilt. Des Weiteren ordnete das Gericht eine vollzugsbegleitende ambulante Behandlung an.
Auch in Deutschland kein unbeschriebenes Blatt
Der agressive Deutsche war bereits vor seiner Einreise in die Schweiz polizeilich bekannt. In seiner Heimat wurde er zwischen 2002 und 2009 ganz zehn Mal wegen unterschiedlicher Delikte - darunter Bedrohung und Hausfriedensbruch - schuldig gesprochen.
Zudem machte ihm auch das Strafgericht des Kantons Basel-Stadt schon zwei Mal den Prozess. Der 36-Jährige musste sich wegen Diebstahls und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes sowie wegen sexueller Nötigung und wiederholtem Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Beide Male wurde er verurteilt.
Nach rund zwei Jahren bat der Verbrecher um eine bedingte Freilassung. Diese lehnte das Amt für Justizvollzug des Kantons Aargau allerdings ab. Weil er das nicht akzeptieren wollte, legte er Beschwerde ein. Jedoch ohne Erfolg: Das Verwaltungsgericht bestätigte das Urteil.
Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert
Für den unbelehrbaren Deutschen kommt es jetzt noch dicker: Das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau verweigerte die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung und wies ihn aus der Schweiz weg. Die eingelegte Einsprache brachte nichts, denn sie wurde ebenso abgelehnt wie die darauf folgende Beschwerde beim Verwaltungsgericht.
Der Wiederholungstäter plädierte vor dem Bundesgericht auf die Aufhebung des Urteils. Unter anderem verwies er auf einen Therapiebericht der Uni Bern, der die Vorinstanzen nicht berücksichtigt hätten. Die "Gefahr für einen Rückfall" sei "eher theoretischer Natur".
Doch auch in Lausanne hatte man kein Gehör für den Deutschen. Die Richter stimmten mit den Aargauer Entscheiden überein und wiesen die Beschwerde ab.
Rückfallgefahr gegeben
Die Begründung: Der Mann sei während eines langen Zeitraums wiederholt in massiver Weise straffällig geworden. Er habe die "körperliche wie auch sexuelle Integrität in schwerwiegender Weise verletzt". Weiter zweifelten die Richter daran, dass nicht auch in Zukunft die "öffentliche Sicherheit und Ordnung stören" werde.
Übrigens: Auch die Gerichtskosten von 1'000 Franken muss der Straftäter aus der eigenen Tasche bezahlen.
Artikelfoto: Alexas_Fotos (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)

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