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Achtung – Ab Februar ist die Vignette 2026 Pflicht

Achtung – Ab Februar ist die Vignette 2026 Pflicht

17.01.2026 | 09:42

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Achtung – Ab Februar ist die Vignette 2026 Pflicht

Die Vignette 2026 ist vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2027 gültig (Bildquelle: ch.ch)

Die Autobahnvignette 2025 ist nur noch bis zum 31. Januar 2026 gültig. Wer danach auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen unterwegs sein will, benötigt rechtzeitig die Vignette 2026.

Wer in der Schweiz Autobahnen und Autostrassen benutzen will, benötigt eine gültige Autobahnvignette. Sie kostet einmalig 40 Franken. Die Vignette 2026 ist vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2027 gültig.
Die Vignettenpflicht gilt für Autos, Motorräder, Anhänger, Wohnwagen, Lieferwagen und Camper bis 3,5 Tonnen. Schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen benötigen keine Vignette, sondern unterliegen der Schwerverkehrsabgabe.
Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten, sondern ausschliesslich Jahresvignetten. Erhältlich sind eine Klebvignette und eine elektronische Vignette (E-Vignette).
Die Klebvignette muss gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe angebracht werden. Bei Fahrzeugen ohne Frontscheibe, etwa Anhängern, ist sie an einem sichtbaren, nicht auswechselbaren Teil des Fahrzeugs anzubringen. Ein Umkleben auf ein anderes Fahrzeug ist nicht erlaubt.
Die E-Vignette kann über www.e-vignette.ch im Via-Portal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) gekauft werden. Sie ist an das Kontrollschild gebunden. Bei übertragbaren Nummernschildern reicht deshalb eine E-Vignette für mehrere Fahrzeuge. Bei der Klebevignette hingegen ist für jedes Fahrzeug ein eigener Aufkleber nötig.
Klebvignetten sind in der Schweiz an Tankstellen, Postschaltern, Zollstellen sowie online über die Post erhältlich. Auch vor der Einreise in die Schweiz kann die Vignette bei ausgewählten Verkaufsstellen gekauft werden.
Wer ohne gültige Vignette fährt, riskiert eine Busse von 200 Franken und muss die Vignette zusätzlich erwerben.
Weitere Informationen zu vignettenpflichtigen Strassen sowie Antworten auf häufige Fragen finden sich bei der zuständigen Behörde.
Quelle der Nachricht: ch.ch

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