Anlässlich der Kontrolle konnte eine Person festgestellt werden, welche dort ohne Arbeitsbewilligung arbeitete. Der Arbeitgeber wird verzeigt und muss sich vor der Staatsanwaltschaft Uri verantworten. Zusätzlich konnten Widerhandlungen gegen die Preisbekanntgabeverordnung sowie Unstimmigkeiten bei der Erstellung einer Quittung festgestellt werden.
Zudem wurden noch Abklärungen im Zusammenhang mit der Einhaltung von Brandschutzvorschriften getätigt. Insgesamt wurden im Rahmen der Kontrolle zwei Personen und deren Ausweise in den polizeilichen Informationssystemen überprüft. Die Kantonspolizei Uri wird auch in Zukunft gemeinsame Kontrollen mit der Vollzugsstelle der TAK UR, OW, NW durchführen.
Quelle der Polizei News heute: Kapo UR