Header Logo

Polizei

ticker

Aargau
Appenzell-Innerrhoden
Appenzell-Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Fürstentum Liechtenstein
Internorm Banner
Canton Icon

Seefeld ZH - Zürcher Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Tötungsdelikt

Oberstaatsanwaltschaft Zürich

Nächster ❯

Seefeld ZH - Zürcher Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Tötungsdelikt
(Symbolbild) (Bildquelle: pexels (CC0) - (Symbolbild))

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat am 29. April 2019 beim Bezirksgericht Zürich Anklage gegen zwei Beschuldigte wegen Mord, strafbaren Vorbereitungshandlungen zu mehrfachem Mord, versuchter Befreiung von Gefangenen, Irreführung der Rechtspflege und mehrfachem versuchten Vergehen gegen das Waffengesetz erhoben.

Angeklagt werden ein heute 26-jähriger vorbestrafter Schweizer Staatsangehöriger und ehemaliger Insasse der Strafanstalt Pöschwies sowie sein heute 38-jähriger ebenfalls vorbestrafter ehemaliger Mitinsasse aus Litauen.
Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, während des Strafvollzugs in der Strafanstalt Pöschwies eine anonyme Erpressungsaktion unter Androhung der Tötung eines zufällig ausgesuchten Opfers geplant und vereinbart zu haben. Die Tötung sollte durch den sich im Hafturlaub befindlichen 26-jährigen Schweizer vorgenommen werden. Mit dem an den Zürcher Kantonsrat gerichteten Erpresserschreiben wollten die beiden Beschuldigten die Freilassung des 38-jährigen litauischen Mitinsassen erreichen.
Für den Fall, dass der Litauer nach erfolgter Tötung nicht aus der Haft entlassen werden sollte, wurden im Erpresserschreiben weitere Tötungsdelikte in Aussicht gestellt.
Am Donnerstag, 30. Juni 2016 soll der Beschuldigte mit Schweizer Staatsangehörigkeit während eines Hafturlaubs die Todesdrohung schliesslich in die Tat umgesetzt haben und im Zürcher Seefeld ein 42-jähriges, zufällig ausgewähltes Opfer getötet haben.
Ferner soll er auf der anschliessenden Flucht bis zu seiner Verhaftung am 18. Januar 2017 diverse Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit den im Erpresserschreiben angekündigten weiteren Tötungsdelikten getätigt haben. Dazu gehört auch ein versuchter Waffenerwerb über das Darknet.
Der Schweizer Beschuldigte konnten dank intensiven Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft identifiziert und verhaftet werden. Während der Schweizer ein Teilgeständnis abgelegt hat, bestreitet der litauische Beschuldigte die Tatvorwürfe. Beide befinden sich in Haft.

Kategorien:

Zürich

Nächster ❯

Falsch Parker Ad Banner
zuerich