Wenn Kinder von Unbekannten angesprochen werden,
löst dies stets Verunsicherung aus. Meist bleiben die
Meldungen ungeklärt. Ein aktueller Fall aus Wölflinswil
zeigt, dass solche Vorfälle harmlose Hintergründe
haben können.
Erzählen Kinder davon, von einem Unbekannten ins Auto
gelockt worden zu sein, löst dies bei allen Beteiligten
verständlicherweise grosse Beunruhigung aus. Das
Bedürfnis der Eltern ist nachvollziehbar, die Umstände
geklärt zu wissen und andere zu warnen. Ergänzend zu
Informationen der Schule scheinen private Warnhinweise
auf Sozialen Medien ein geeignetes Mittel zu sein. Solche
bergen aber das Risiko, dass sich Warnungen unkontrolliert
verbreiten. Über die betroffene Region hinaus steigert dies
die Verunsicherung zusätzlich, führt zu weiteren Meldungen
und kann sogar zur Folge haben, dass Unbeteiligte unter
Verdacht fallen.
Die
Polizei befasst sich regelmässig mit solchen Meldungen
in all ihren Ausprägungen. Sie nimmt diese stets ernst und
führt im Rahmen der sich bietenden Möglichkeiten
Ermittlungen durch. In den meisten Fällen bleiben die
tatsächlichen Hintergründe unklar.
Von einem Automobilisten angesprochen wurden letzte
Woche in
Wölflinswil auch zwei Geschwister. Wie die beiden
Primarschüler ihrer Mutter berichteten, hätte ein Mann
angeboten, sie nach Hause zu fahren. Richtigerweise
meldete die Mutter den Vorfall der Polizei. Da von einem
blauen Skoda die Rede war, hielt diese die Augen nach
solchen Autos offen und führte auch Kontrollen durch.
Gleichzeitig machte die Geschichte im Dorf die Runde.
Davon erfuhr schliesslich auch jener Einwohner, der die
Kinder tatsächlich angesprochen hatte. Wie der ältere Mann
der Polizei glaubhaft darlegen konnte, hatte er den Kindern
ohne böse Absichten angeboten, sie in seinem Auto zu
ihrem abgelegenen Wohnort zu führen.
Zum Phänomen des verdächtigen Ansprechen von Kindern
hält die
Kantonspolizei Aargau generell folgende Punkte
fest:
Schilderungen von Kindern sind grundsätzlich ernst zu
nehmen und der Polizei zu melden. Diese leitet sofort
Ermittlungen ein und führt Kontrollen durch.
Eltern sollen auch die Schule verständigen. In Absprache
mit der Polizei prüft diese die geeignete Information
sämtlicher Schüler und deren Eltern.
Zurückhaltung ist bei privaten Warnmeldungen auf Sozialen
Medien angezeigt. Gänzlich zu verzichten ist auf haltlose
Verdächtigungen und Vermutungen.
Eltern sollen ihre Kinder immer wieder auf die allgemein
geltenden Verhaltensregeln im Umgang mit Erwachsenen
und Fremden hinweisen. Sachlich, ohne Angst zu machen.
Ohne triftigen Grund sollten Erwachsene darauf verzichten,
fremde Kinder auf der Strasse anzusprechen.
Übergriffe auf Kinder in dieser Form bilden die Ausnahme.
Eher birgt heute das Internet gewisse Risiken, dass
Personen in krimineller Absicht mit Kindern in Kontakt treten.