Strafen- und Bussenkatalog für Schnellfahrer und Raser
Der Personenwagenlenker, ein 20-jähriger Schweizer Staatsangehöriger, wurde im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle mit einem zivilen Polizeifahrzeug gemessen. Dabei konnte anlässlich der Nachfahrmessung eine Nettogeschwindigkeit von 209 km/h gemessen werden. Erlaubt sind auf diesem Streckenabschnitt 120 km/h.
Auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wurde sein Fahrzeug beschlagnahmt und der Führerausweis wurde an Ort und Stelle abgenommen. Der Lenker wird sich aufgrund des Raserdeliktes vor der Justiz verantworten müssen.
Quelle der Polizeinachricht: Polizei BL