Die Kantonspolizei Aargau erfasste bei einer Geschwindigkeitskontrolle mehrere Fahrzeuglenker mit übersetzter Geschwindigkeit. Ein Fahrzeug wurde auf der Stelle eingezogen.
Drei Fahrzeuglenker mussten zudem den
Führerausweis vor Ort abgeben.
Am Nachmittag des Mittwochs, 29. April 2020 wurde durch
die Kantonspolizei Aargau in Aristau eine
Geschwindigkeitskontrolle mittels Laser durchgeführt.
Kurz vor 14 Uhr wurde ein 32-jähriger Kosovare mit seinem
BMW mit einer Geschwindigkeit von 169 km/h erfasst. Auf
diesem Streckenabschnitt beträgt die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Die Staatsanwaltschaft
Muri-Bremgarten eröffnete sogleich eine Strafuntersuchung
nach Artikel 90 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes,
welcher auch als 'Raserartikel' bekannt ist. Der
Führerausweis wurde dem Lenker vorläufig, zu Handen der
Entzugsbehörde, abgenommen. Das Fahrzeug wurde
sichergestellt.
Im Weiteren wurden zwei Autolenker mit einer
Geschwindigkeit von 128 km/h und 121 km/h gemessen.
Diese beiden Lenker mussten den Führerausweis auf der
Stelle abgeben. Ein Automobilist wurde zudem mit 119
km/h erfasst. Auch dieser wurde zur Anzeige gebracht und
muss mit einem späteren Ausweisentzug rechnen.


