Dabei wurde festgestellt, dass der hintere Anhänger nicht am Bremssystem angeschlossen war. Dadurch hätte dieser ein Gesamtgewicht von drei Tonnen nicht überschreiten dürfen. Der Anhänger war mit Weizen beladen und wog über elf Tonnen. Nach Abzug der Toleranz überschritt der Anhänger damit das zulässige Gewicht um 290%. Dem 46-jährigen Landwirt wurde die Weiterfahrt untersagt. Er wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen angezeigt.
Quelle: Kapo SG