Zusammen mit der Eidgenössischen Zollverwaltung und dem Grenzwachtkorps hat die Zuger Polizei ausländische Fahrzeuge kontrolliert.
Am Donnerstag, zwischen 17.15 und 19.15 Uhr, überprüften Grenzwächter und Angehörige der Zuger Polizei an der Sihlbruggstrasse in Baar 19 Autos und kontrollierten 25 Insassen. Im Fokus standen ausländische Fahrzeuglenkende, die in der Schweiz wohnhaft sind, deren Fahrzeug aber noch immer im Ausland immatrikuliert ist.
Die fehlbaren Fahrzeuglenkenden entziehen sich dadurch offener Bussengelder, allfälliger Verzeigungen bei Geschwindigkeitsübertretungen sowie der Strassenverkehrs- und Einfuhrsteuern. Im Rahmen der Kontrolle erfolgten drei Anzeigen wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz und ein Autolenker musste vor Ort eine nicht bezahlte Ordnungsbusse von 250 Franken begleichen.
Schweizer Kontrollschilder innert Jahresfrist
Ausländische Fahrzeuglenker und -halter mit Aufenthaltstitel in der Schweiz sind gemäss Zollgesetz verpflichtet, bei der Einreise ihre Motorfahrzeuge bei der Zollverwaltung anzumelden. Innert Jahresfrist müssen diese mit Schweizer Kontrollschildern versehen sein. Auch ein Schweizer Führerausweis muss spätestens ein Jahr nach der Einreise beantragt sein.
Die fehlbaren Fahrzeuglenkenden entziehen sich dadurch offener Bussengelder, allfälliger Verzeigungen bei Geschwindigkeitsübertretungen sowie der Strassenverkehrs- und Einfuhrsteuern. Im Rahmen der Kontrolle erfolgten drei Anzeigen wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz und ein Autolenker musste vor Ort eine nicht bezahlte Ordnungsbusse von 250 Franken begleichen.
Schweizer Kontrollschilder innert Jahresfrist
Ausländische Fahrzeuglenker und -halter mit Aufenthaltstitel in der Schweiz sind gemäss Zollgesetz verpflichtet, bei der Einreise ihre Motorfahrzeuge bei der Zollverwaltung anzumelden. Innert Jahresfrist müssen diese mit Schweizer Kontrollschildern versehen sein. Auch ein Schweizer Führerausweis muss spätestens ein Jahr nach der Einreise beantragt sein.

