Die Vignette muss aufgeklebt sein; lose mitgeführte Vignetten sind ungültig. Wie gewohnt kann die Vignette bei Tankstellen und Garagen, an Postschaltern, bei Strassenverkehrsämtern oder Zollstellen bezogen werden. Die verfallenen Vignetten sollen von der Frontscheibe entfernt werden, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.
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