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Baar ZG - Polizeieinsatz wegen Softair-Waffe

Zuger Polizei

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Baar ZG - Polizeieinsatz wegen Softair-Waffe
Symbolbild (Bildquelle: Zuger Polizei)

Mit einer Softair-Waffe wurde aus einem fahrenden Auto auf ein nachfolgendes Fahrzeug gezielt. Die Waffe wurde sichergestellt und die Beteiligten verzeigt.

Am Dienstagabend (9. Juni 2020), um 21:00 Uhr, ging bei der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei ein Notruf eines Autofahrers ein. Der 56-Jährige meldete, dass zwischen Neuägeri und Talacher soeben aus einem vor ihm fahrenden Auto mit einer Waffe auf ihn gezielt wurde.
Die Zuger Polizei löste daraufhin umgehend eine Fahndung nach dem signalisierten Fahrzeug aus und konnte dieses, wenig später, in der Gemeinde Baar sichten. Schliesslich gelang es den Einsatzkräften, das Auto beim Kreisel Talacher zu stoppen und die drei Insassen zu kontrollieren. Bei den angehaltenen Personen handelt es sich um einen 15- sowie zwei 19-jährige Schweizer.
Gemäss den bisherigen Ermittlungen hat der Fahrer während der Fahrt die Softair-Waffe aus dem Fenster gehalten, worauf sich der nachfolgende Fahrzeuglenker bedroht fühlte. Die Imitationswaffe, die dem 15-jährigen Jugendlichen gehörte, wurde polizeilich sichergestellt. Die Beteiligten werden verzeigt und müssen sich für ihr unüberlegtes Handeln bei der Jugendanwaltschaft sowie der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Gefährlich und verboten Softair-Waffen gelten gemäss Waffengesetz als Waffen, wenn sie aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können. Das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist nicht erlaubt.

In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei an die Bevölkerung, das eigene Handeln sehr sensibel zu prüfen. Sogenannte Softair-Waffen sind aus der Distanz selbst von geschulten Polizistinnen und Polizisten kaum von einer echten Schusswaffe zu unterscheiden. Das Mitführen und Zeigen solcher Waffen kann dadurch zu gefährlichen Situationen führen, die eskalieren können.

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