Baden AG – Neue Ermittlungen nach Anklage wegen Sexualdelikten
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Nach neuen Hinweisen wurden im Fall eines bereits angeklagten 57-jährigen Schweizers aus dem Bezirk Baden weitere Datenträger sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine neue Strafuntersuchung wegen möglicher weiterer gleichgelagerter Delikte.
Am 20. Juli 2026 informierte die Staatsanwaltschaft über die Anklage gegen den 57-jährigen Schweizers wegen versuchten Mordes und schwerwiegender Sexualdelikte. (Wir berichteten).
Nach der Anklageerhebung erhielten Polizei und Staatsanwaltschaft neue Hinweise auf mögliche Beweismittel in Räumlichkeiten, die nicht zum Wohnbereich des Angeklagten gehören und wozu bisher keine Anhaltspunkte vorlagen, dass diese vom Angeklagten entsprechend genutzt wurden.
Die Staatsanwaltschaft eröffnete deshalb eine neue Strafuntersuchung gegen den nun erneut Beschuldigten wegen möglicher weiterer, gleichgelagerter Delikte und ordnete eine Hausdurchsuchung an. Dabei wurden Datenträger sichergestellt. Die darauf vorhandenen Daten werden nun durch Spezialisten der Kantonspolizei Aargau ausgewertet.
Gegenstand der Auswertung ist insbesondere, ob sich darauf Beweismittel für bislang nicht bekannte weitere Taten befinden. Eine erste Sichtung deutet darauf hin, dass diese umfangreiche Datenbestände enthalten, die mit den bereits Gegenstand der Anklage bildenden Straftaten in Zusammenhang stehen dürften. Die genaue Auswertung steht noch aus.
Sofern im Rahmen dieser Untersuchung die bereits bekannten betroffenen Frauen auf Aufnahmen erkannt werden, werden diese direkt über die neuen Erkenntnisse informiert. Die bisherige Auswertung förderte keine Aufnahmen mit neuen Opfern zu Tage. Aufgrund der grossen Datenmenge konnte aber noch keine abschliessende Sichtung aller Dateien vorgenommen werden.
Sollten sich bei der Auswertung Hinweise auf weitere Straftaten oder bislang unbekannte Betroffene ergeben, wird deren Identifizierung und Kontaktierung prioritär behandelt. Die Staatsanwaltschaft und die Spezialisten der Kantonspolizei Aargau arbeiten daran, die umfangreichen Daten möglichst rasch auszuwerten.
Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Weitere Auskünfte zum neuen Strafverfahren können aufgrund des frühen Ermittlungsstandes nicht gegeben werden.
Quelle der Nachricht: Kanton Aargau / Staatsanwaltschaft Aargau

