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Bargen: Lastwagenfahrer macht seine eigenen Gesetze

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Um ca. 06.45 Uhr am Montagmorgen (24.03.2014) überprüfte ein mobiles Einsatzteam des Schweizer Zolls einen Lastwagen bei Bargen. Wie sich herausstellte, handelte es sich hierbei um einen Gefahrenguttransport, der ohne die vorgeschriebenen geöffneten orangefarbenen Warntafeln unterwegs war. Auch...

Um ca. 06.45 Uhr am Montagmorgen (24.03.2014) überprüfte ein mobiles Einsatzteam des Schweizer Zolls einen Lastwagen bei Bargen. Wie sich herausstellte, handelte es sich hierbei um einen Gefahrenguttransport, der ohne die vorgeschriebenen geöffneten orangefarbenen Warntafeln unterwegs war. Auch führte der fehlbare Chauffeur, ein 57-jähriger Ungare, keine zwei geprüften Feuerlöscher mit, wie es die Vorschriften verlangen.

In der Folge wurden der Chauffeur und der Lastwagen zum Schwerverkehrskontrollzentrum der Schaffhauser Polizei in der Stadt Schaffhausen überführt. Detaillierte Überprüfungen des Lastwagenchauffeurs ergaben dort, dass dieser zudem vier ARV-Widerhandlungen (Lenkzeiten) begangen hatte.

Der fehlbare Lastwagenchauffeur musste eine Sicherheitsleistung von mehreren hundert Franken hinterlegen und wurde zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verzeigt. Mit geöffneten orangenfarbenen Warntafeln und zwei geprüften Feuerlöschern durfte er um ca. 12.00 Uhr am Montagmittag (24.03.2014) weiterfahren.

Kategorien:

Schaffhausen
Verkehr

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