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Basel - 1480 Geschwindigkeitsübertretungen beim Grenzübergang Riehen/Weil geahndet

Kantonspolizei Basel-Stadt

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Basel -  1480 Geschwindigkeitsübertretungen beim Grenzübergang Riehen/Weil geahndet
Symbolbild (Bildquelle: Polizei)

Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat im Februar Geschwindigkeitskontrollen beim Grenzübergang Riehen/Weil am Rhein durchgeführt. 1480 Fahrzeuglenker wurden gebüsst oder verzeigt, weil sie sich nicht an Tempo 20 hielten.

Eine semistationäre Radaranlage der Kantonspolizei hat vom 3. bis zum 28. Februar die Geschwindigkeit von insgesamt 70ʹ411 Fahrzeugen in Fahrtrichtung Deutschland gemessen. Von den 1480 Geschwindigkeitsübertretungen wurden 1466 mit einer Ordnungsbusse geahndet (Überschreitung des Tempolimits innerorts um maximal 15km/h) und 13 an die Staatsanwaltschaft verzeigt. Ein Lenker fuhr 30 km/h zu schnell und muss zusätzlich zur Verzeigung mit dem temporären Entzug seines Führerausweises als administrative Massnahme rechnen. Trotz Toleranzabzug von 5 km/h hat die Kantonspolizei aus Kulanz die Radaranlage so eingestellt, dass sie erst ab einer Geschwindigkeit von 29 km/h auslöst.
Bei der Kantonspolizei Basel-Stadt waren vor der Kontrollaktion Klagen über zu schnelle Fahrzeuge im Bereich des Grenzübergangs eingegangen. Eigene Beobachtungen der Kantonspolizei stützten diesen Eindruck.
Der Grenzübergang Riehen/Weil am Rhein ist mit einer Bodenmarkierung und mit dem Strassenschild «Zollhaltestelle» signalisiert (Signal 2.51 in der eidgenössischen Signalisationsverordnung). Die Kantonspolizei Basel-Stadt ruft in Erinnerung, dass nach diesem Zeichen Tempo 20 gilt. Unter Art. 31 der Signalisationsverordnung heisst es: «Das Signal ‹Zollhaltestelle› (2.51) verpflichtet den Führer zum Halten beim Zollamt. Verzichten die Zollorgane zeitweilig auf die Zollkontrolle, darf der Amtsplatz mit höchstens 20 km/h befahren werden.»

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