Sie erhebt gegen einen 36-jährigen Beschuldigten Anklage unter anderem wegen gewerbs- und bandenmässiger Geldwäscherei, Teilnahme an gewerbs- und bandenmässigem Betrug, Vergewaltigung, Bestechung und Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Im gleichen Zug klagt die Staatsanwaltschaft zwei Personen an, sich als Mitarbeitende einer privaten Sicherheitsfirma im Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt unter anderem bestechen haben zu lassen.
Laut Anklageschrift wurden aus türkischen Callcentern Geschädigte für fiktive Anlagen angegangen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 36-jährigen türkischen Staatsbürger insbesondere vor, deliktische Gelder der Geschädigten unter seiner Kontrolle über Schweizer Gesellschaften und deren Geschäftskonten transferiert und mittels Kuriere ins Ausland überführt zu haben. Betroffen sind 79 Anlegerinnen und Anleger, welche auf die Konten der Schweizer Gesellschaften einbezahlt haben; die Deliktssumme beträgt über 3.5 Millionen Euro. Die Kuriere rekrutierte das Mitglied eines internationalen Motorradclubs aus dessen Reihen.
Dieser Deliktskomplex wurde von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt in Kooperation mit Eurojust, Europol und weiteren ausländischen Staatsanwaltschaften geführt. Weitere Anklagepunkte betreffen die Organisation von bandenmässig organisierten, illegalem Geldspiel in der Region Basel mit Geldwäschereihandlungen, Sexualdelikte und weitere Delikte wie Urkundenfälschungen im Zusammenhang mit zahlreichen Covid-Zertifikaten oder illegaler Waffenbesitz.
Sodann wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, einen 27-jährigen Mann und eine 27- jährige Frau, die als Mitarbeitende einer privaten Sicherheitsfirma im Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt tätig waren, Geld und ungebührende Vorteile (Geschenke, Ferien u. ä.) angeboten zu haben. Im Gegenzug erhielt er Mobiltelefone und sexuelle Dienstleistungen.
Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen die Beiden Anklage wegen mehrfachem Sich bestechen lassen und Begünstigung, gegen den Mann zudem unter anderem wegen mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfacher Gewaltdarstellung und mehrfacher harter Pornografie. Die beiden Beschuldigten mit Schweizer respektive deutscher Staatsbürgerschaft befanden sich mehrere Monate in Untersuchungshaft.
Der 36-jährige Beschuldigte befindet sich noch in Untersuchungshaft. Für ihn beantragt die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmassnahmengericht Sicherheitshaft. Mit Anklageerhebung und Überweisung des Verfahrens an das Strafgericht geht die Verfahrensleitung und die Kommunikationshoheit an dieses über. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle der Polizeimeldung: Kapo BS