Seit einigen Tagen kontaktiert eine unbekannte Täterschaft in Basel telefonisch ältere Menschen und fordert diese in aggressiver Art und Weise auf, unverzüglich eine vermeintlich lang ausstehende finanzielle Schuld zu begleichen. Ein bis zwei Tage später erhalten die Betroffenen eine Aufforderung...
Seit einigen Tagen kontaktiert eine unbekannte Täterschaft in Basel telefonisch ältere Menschen und fordert diese in aggressiver Art und Weise auf, unverzüglich eine vermeintlich lang ausstehende finanzielle Schuld zu begleichen. Ein bis zwei Tage später erhalten die Betroffenen eine Aufforderung der Post, einen eingeschriebenen Brief abzuholen.
In der Folge telefoniert die unbekannte Person erneut und verlangt, dass die Schulden nun sofort zu bezahlen seien und der eingeschriebene Brief bei der nächsten Poststelle abgeholt werden müsse. Diesem könne dann entnommen werden, um was es sich im Detail handle. Weigern sich Betroffene der Forderungen nachzukommen, so drohen die Anrufer am Wohnort vorbeizukommen.
Die Täter schüchtern ihre Opfer derart ein, dass diese bei der nächsten Poststelle eine so genannte "beleglose Nachnahme" abholen, wofür sie eine Gebühr von 199 Schweizer Franken bezahlen müssen. Diese Nachnahmen enthalten wertlose Unterlagen, Rechnungen für Phantasieprodukte, so wie z.B. Sperrlisten für adressierte Werbung, Wettbewerbe etc..
Die Staatsanwaltschaft rät zur Vorsicht:
In der Folge telefoniert die unbekannte Person erneut und verlangt, dass die Schulden nun sofort zu bezahlen seien und der eingeschriebene Brief bei der nächsten Poststelle abgeholt werden müsse. Diesem könne dann entnommen werden, um was es sich im Detail handle. Weigern sich Betroffene der Forderungen nachzukommen, so drohen die Anrufer am Wohnort vorbeizukommen.
Die Täter schüchtern ihre Opfer derart ein, dass diese bei der nächsten Poststelle eine so genannte "beleglose Nachnahme" abholen, wofür sie eine Gebühr von 199 Schweizer Franken bezahlen müssen. Diese Nachnahmen enthalten wertlose Unterlagen, Rechnungen für Phantasieprodukte, so wie z.B. Sperrlisten für adressierte Werbung, Wettbewerbe etc..
Die Staatsanwaltschaft rät zur Vorsicht:
- Geben Sie grundsätzlich unbekannten Anrufern keine Auskunft und lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein. Legen Sie im Zweifelsfall einfach das Telefon auf.
- Geben Sie keine Kontoverbindungen und Pin-Codes bekannt.
- Seien Sie vorsichtig bei der Preisgabe von persönlichen Informationen.
- Vorsicht ist bei zwielichtigen Nachnahmesendungen geboten. Im Zweifelsfall sollte die Annahme verweigert werden.
- Bezahlen Sie nur etwas, das Sie wirklich bestellt haben.
- Verständigen Sie die Polizei über die Nr. 117, wenn sie solche Telefonanrufe erhalten.
Personen, die durch diese Betrugsmasche geschädigt worden sind bzw. solche, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Basel-Stadt, Tel. 061 267 71 11, oder mit der nächsten Polizeiwache in Verbindung zu setzen.

