155 Velofahrerinnen und -fahrer waren mit einer zu schwachen, durch Gepäck abgedeckten, einer teilweise defekten oder gar keiner Beleuchtung unterwegs gewesen. Um ihnen nach der Kontrolle die sichere Weiterfahrt zu ermöglichen, gaben die Polizistinnen und Polizisten den Kontrollierten ein Paar "Velolämpli" ab. Jenen zwölf Velofahrerinnen und Velofahrern, deren Zweiräder gänzlich ohne Licht ausgestattet waren, stellten die Polizistinnen und Polizisten eine Ordnungsbusse von vierzig Franken aus.
Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen sieht vor, dass Fahrräder - wenn eine Beleuchtung erforderlich ist (nachts und in Tunnels) - mit einem nach vorne weiss und nach hinten rot leuchtenden ruhenden Licht auszurüsten sind. Diese Lichter müssen bei guter Witterung auf 100 Meter sichtbar sein.
Zweistündige Aktion
An der Kontrolle des Ressorts Verkehrsprävention im Dienst für Prävention der Kantonspolizei beteiligt waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrspolizei. Während der Präventionsaktion machten die Polizistinnen und Polizisten zudem die vorbeigehenden Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Trottinett-Fahrer darauf aufmerksam, dass dunkle Kleidung die Sichtbarkeit verringert. Die Aktion begann um 18 Uhr und dauerte zwei Stunden.
Artikelfoto: Kantonspolizei Basel-Stadt - (Symbolbild)