Die Lenkerin war gegen 10.50 Uhr auf der Autobahn Richtung Deutschland unterwegs und verpasste dabei die von ihr angepeilte Ausfahrt Kleinhüningen. Nachdem sie dies bemerkt hatte, wendete sie ihr Fahrzeug noch vor der Grenze und fuhr auf dem Überholstreifen durch den Schwarzwaldtunnel zurück. Nach einer Fahrt von rund drei Kilometern wendete sie ihr Auto erneut und verliess die Autobahn über die Ausfahrt Kleinhüningen.
Da Zeugen sich das Kennzeichen gemerkt und gemeldet hatten, konnte die Kantonspolizei Basel-Stadt die Frau später ausfindig machen. Sie musste den Führerausweis vorläufig abgeben; die Verkehrspolizei eröffnete ein Verfahren unter anderem wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Falschfahren und verbotenes Wenden auf der Autobahn.