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Basel BS - Mörderin des 7-Jährigen soll schuldunfähig sein

Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt

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Basel BS - Mörderin des 7-Jährigen soll schuldunfähig sein
(Symbolbild) (Bildquelle: pexels (CC0) - (Symbolbild))

Am 21. März 2019 wurde im St. Galler-Ring ein 7-jähriges Kind Opfer eines Tötungsdelikts.

Die Ermittlungen der Sonderkommission der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft ergaben, dass sich der 7-jährige Knabe nach Schulschluss auf den Weg nach Hause machte. Unterwegs wurde er plötzlich von einer unbekannten Person attackiert und niedergestochen. Dabei wurde er lebensgefährlich verletzt.
Mehrere Personen leisteten Erste Hilfe und alarmierten die Polizei sowie die Rettungsdienste. Die Sanität der Rettung Basel-Stadt und der Notarzt versuchten über einen längeren Zeitraum hinweg das Kind zu reanimieren. Dieses wurde anschliessend in die Notfallstation des Universitäts-Kinderspitals eingewiesen und notoperiert. Wenig später erlag der Knabe seinen schweren Verletzungen.
Die mutmassliche Täterin entfernte sich nach der Tat in Richtung Schützenmattpark und teilte mittels SMS mehreren Personen und Institutionen mit, dass sie ein Kind getötet habe.
Anschliessend stellte sie sich bei der Staatsanwaltschaft. Die mutmassliche Täterin, eine 75- jährige Schweizerin, wurde festgenommen (siehe Medienmitteilungen vom 21. und 22.03.2019).
Die Frau befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat das Vorverfahren wegen Mordes, gemäss Art. 112 des Strafgesetzbuches, abgeschlossen und den Fall ans Strafgericht überwiesen.
Gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten liegt eine Schuldunfähigkeit, gestützt auf Art. 19 des Strafgesetzbuches, vor. Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb eine Verwahrung gemäss Art. 64 Abs.1 des Strafgesetzbuches.

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