Der Eigentümervertreter hatte am frühen Nachmittag die Liegenschaft betreten und Personen, die er dort antraf, aufgefordert, das Haus zu verlassen. Drei Personen leisteten dieser Aufforderung Folge, zwei Personen weigerten sich.
Als sich zwei weitere Personen gegen den Willen des Eigentümervertreters Zutritt zur Liegenschaft verschaffen wollten, kam es vor der Haustür zu einer Auseinandersetzung. Polizisten, die dies beobachtet hatten, lösten den Sicherungsauftrag aus.
Zwei Personen angezeigt
Nachdem die Polizeikräfte vor Ort eingetroffen waren, machte der Eigentümervertreter Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gegen die beiden Personen, die in der Liegenschaft verharren wollten. Die Beiden verliessen das Haus indes, als sie die Polizisten sahen.
Die Kantonspolizei, die von den Betroffenen die Personalien aufnahm, blieb präsent mit dem Ziel, dass der Eigentümervertreter die Liegenschaft ohne Störung baulich sichern lassen konnte.
Artikelfoto: Kapo Basel-Stadt - (Symbolbild)