Gemäss ersten Erkenntnissen der Verkehrspolizei hatte der Lenker die schneebedeckte Frontscheibe seines Autos nur mit den Scheibenwischern gereinigt. Nachdem er losgefahren war, rutschte der Schnee ins Sichtfeld.
Der nicht alkoholisierte Mann konnte die Strasse nicht mehr frei überblicken und geriet mit seinem Fahrzeug zu nahe an den rechten Strassenrand. Dort prallte sein Auto auf der Höhe der Liegenschaft Nummer 64 kurz nach 21 Uhr in zwei korrekt parkierte Fahrzeuge.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt erinnert daran, dass ein Fahrzeug nur in betriebssicherem Zustand in den Verkehr eingefügt werden darf. Im Winter heisst dies namentlich, dass nicht allein die Fahrzeugscheiben von Schnee oder Eis zu reinigen sind, sondern das gesamte Fahrzeug - auch Ladeflächen und Aufbauten.
Artikelfoto: Kantonspolizei Basel-Stadt