Am Sonntagnachmittag, 14. Juli 2024, kam es zu zwei Wasserrettungseinsätzen. In beiden Fällen konnten die in Not geratenen Schwimmer dank des raschen und beherzten Eingreifens von zivilen Helfern sowie der professionellen Unterstützung der Rettung Basel-Stadt und der Kantonspolizei Basel-Stadt gerettet werden. Beide Schwimmer blieben glücklicherweise unverletzt.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt weist erneut darauf hin, dass das Schwimmen im Rhein bei Hochwasser und trübem Wasser erhebliche Gefahren birgt. Starke, unvorhersehbare Strömungen und Treibgut unter der Wasseroberfläche können schnell zu lebensbedrohlichen Situationen führen.
Grundsätzlich ist das Baden im Rhein auch bei normalem Wasserstand nur guten und geübten Schwimmern zu empfehlen. Weitere Informationen und Sicherheitstipps zum Schwimmen und Baden im Rhein finden Sie auf der Website der Kantonspolizei Basel-Stadt.
Achtung
- Nur gute bis sehr gute Schwimmer und Schwimmerinnen gehören in den Rhein. Für ungeübte und unsichere Schwimmer besteht Lebensgefahr.
- Die Schwimmzone darf auch durch an-und ablegende Schiffe befahren werden, da sich darin Bojenliegeplätze und Anlegestellen der Grossschifffahrt befinden. Diese Zone wird auch rege durch Wasserfahrvereine, Stand Up Paddler sowie Kajak und Kanufahrer benutzt. Hier gilt der Grundsatz: Gegenseitige Toleranz unter den Wasserbenutzern.
- Aus Sicherheitsgründen ist in Basel das Benützen von bestimmten Badegeräten verboten. Dazu gehören: nicht eingelöste Schlauchboote und sogenannte Strandboote, Gegenstände mit Luftkammern wie Luftmatratzen, Schwimmringe etc.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo BS