Basel – Kein Tatverdacht gegen Polizei und Staatsanwaltschaft
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Symbolbild (Bildquelle: pexels.com)
In Basel wurde am Mittwoch, 25. März 2026 das Verfahren gegen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei im Zusammenhang mit den «Basel nazifrei»-Prozessen eingestellt. Es konnten keine strafbaren Handlungen festgestellt werden.
Im Zusammenhang mit den "Basel nazifrei" Prozessen wurde gegen die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Basel-Stadt wegen verschiedener Delikte Strafanzeige erstattet. Mit Verfügung vom 25. März 2026 wurde das Untersuchungsverfahren eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Appellationsgericht Basel-Stadt angefochten werden.
Strafanzeige
Mit Schreiben vom 9. Dezember 2021 erstattete der Verein Grauer Block Strafanzeige gegen die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und einen namentlich erwähnten Staatsanwalt insbesondere wegen Urkundenfälschung, Amtsmissbrauchs, Freiheitsberaubung und Begünstigung. Für die Durchführung der Untersuchung wurde vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt ein ausserkantonaler ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt.
Ergebnis
Die Strafuntersuchung wurde gegen die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt sowie den beanzeigten Staatsanwalt geführt. Nach durchgeführter Untersuchung wurde das Verfahren vollständig eingestellt, weil sich kein Tatverdacht erhärtete, der eine Anklage gerechtfertigt hätte und keine Straftatbestände erfüllt sind.
Quelle der Nachricht: Kanton Schaffhausen


