Basel-Land - Rückläufige Falleingangszahlen für die Staatsanwaltschaft 2019
Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft weist für das Geschäftsjahr 2019 rückläufige Falleingangszahlen aus. Die Anklagefälle konnten leicht gesteigert werden. Die Erledigungen mittels Strafbefehlen bei den arbeitsintensiveren Vergehen- und Verbrechen blieben praktisch stabil, die Erledigungszahlen im Bereich Übertretungen sanken. Die Leistungsaufträge wurden erneut erreicht. Auch im Berichtsjahr 2019 war die aktuelle Revision der Strafprozessordnung ein wichtiges Thema. Zudem wurde das Projekt «Cybercrime» weiter vorangetrieben.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft weist für das Jahr 2019 gute Erledigungszahlen aus. Die
Falleingangszahlen gingen, wie bereits im Vorjahr, erneut zurück (- 5'708 Fälle), doch beschränkt
sich dieser Rückgang fast ausschliesslich auf Übertretungsfälle (- 5'113 Fälle). Die Falleingangszahlen bei den arbeitsintensiveren Vergehens- und Verbrechensfälle blieben praktisch stabil (- 595
Fälle). Die rückläufigen Falleingänge wirkten sich auch auf die Erledigungszahlen 2019 aus: Insgesamt wurden im Berichtsjahr 24'968 Fälle erledigt (- 5'567 Fälle im Vergleich zum Vorjahr).
Mit Strafbefehlen wurden insgesamt 18'544 Fälle erledigt, woraus sich im Vergleich zum Vorjahr ein
Rückgang um 6'810 Fälle ergibt. Allerdings entfällt auch dieser Rückgang vollumfänglich auf die
Übertretungsfälle, wohingegen die Erledigungen mit Strafbefehlen im Bereich der arbeitsintensiveren Vergehen und Verbrechen sogar leicht angestiegen sind. Leicht gesteigert werden konnten zudem die Erledigungszahlen im Bereich der angeklagten Fälle (+ 247 Fälle). Die Betrachtungsweise
nach angeklagten Personen ergibt einen stabilen Wert: So wurden im Berichtsjahr 213 Anklagen
gegen beschuldigte Personen erhoben (Vorjahr: 216 Anklagen gegen beschuldigte Personen).
Angela Weirich, Erste Staatsanwältin, zieht denn auch eine positive Bilanz: «Dank den tieferen Eingangszahlen auf der einen und den guten Erledigungszahlen auf der anderen Seite konnten die
Pendenzen zügig abgebaut werden». Die Anzahl der per Ende 2019 hängigen Fälle (8'786 Fälle)
sanken damit auf ein Mehrjahrestief (Ende 2018: 11'181 Fälle; Ende 2017: 13'277 Fälle), was sich
entspannend auf die Pendenzenlast im laufenden Jahr auswirkt.
Auswirkungen auf das laufende Jahr 2020 wird wohl auch die aktuelle Coronavirus-Pandemie haben: «Wir gehen aktuell davon aus, dass sich die Coronakrise sowohl auf die Entwicklung der Fallzahlen als auch auf die Verfahrensdauer auswirken dürfte», so die Prognose von Angela Weirich.
Leistungsaufträge erneut erreicht
Die Leistungsaufträge an die Staatsanwaltschaft, wonach 60 Prozent (Vergehen/Verbrechen) respektive 80 Prozent (Übertretungen) der Strafverfahren mit bekannter Täterschaft innerhalb von zwölf
Monaten erledigt sein müssen, wurden auch im Jahr 2019 deutlich erreicht und übertroffen. So wurden 73.5 Prozent (2018: 68.5 Prozent) der Vergehens- und Verbrechensfälle sowie 94.7 Prozent
(2018: 94.7 Prozent) der Übertretungsfälle innerhalb eines Jahres erledigt.
Im Projekt «Cybercrime» geht es voran
Im Berichtsjahr 2019 konnten die Staatsanwaltschaft und die Polizei Basel-Landschaft das Projekt
«Cybercrime» stark vorantreiben. Entscheidende Vorbereitungsarbeiten wurden an Hand genommen, indem erste Weiterbildungszyklen stattgefunden haben, Prozesse und Abläufe definiert und
bereits einzelne Fälle bearbeitet wurden. Die Erwartung, dass die Fallzahlen im Bereich der CyberKriminalität ansteigen werden, hat sich im Berichtsjahr bestätigt.
Ob den erfreulichen Entwicklungen zeigt sich auch die Vorsteherin der Sicherheitsdirektion BaselLandschaft, Regierungsrätin Kathrin Schweizer, zufrieden: «Die Staatsanwaltschaft hat parallel zum
Tagesgeschäft ihre Kompetenzen in Sachen Cybercrime aufgebaut. Damit lagen wir goldrichtig, wie
die Fallzahlen zeigen. Selbst aus der Corona-Krise versuchen Kriminelle, im Internet mit betrügerischen Machenschaften Kapital zu schlagen».
Revision der Strafprozessordnung
Auch im Berichtsjahr 2019 war die aktuell laufende Revision des Strafprozessrechts ein wichtiges
Thema. Strafverfahren drehen sich heute oft nicht mehr um die Frage, was passiert ist oder wer was
getan hat. Das Materielle ist in den Hintergrund getreten. Vielmehr treten heute formelle Fragen in
den Vordergrund. Die Forderung der Strafverfolgungsbehörden nach wirksamen Korrekturen wird
oft als Angriff auf die Rechtstaatlichkeit abgetan. Doch dies sei absurd, wie die Erste Staatsanwältin
erklärt: «Die Strafverfolgungsbehörden befürworten selbstverständlich die Errungenschaften unseres Rechtsstaats. Aber es muss beides möglich sein: Ein faires Verfahren und die gleichzeitige Unterstützung des Auftrages der Strafverfolgungsbehörden, die materielle Wahrheit zu erforschen».

