In den Abendstunden des 11.01.2016 begleitete ein 15-Jähriger seinen 17-jährigen Kollegen in die Notfallstation. Dort stellte sich heraus, dass der 17-Jährige eine Stichverletzung im Oberkörper aufwies, welche sofort operiert werden musste.
Die beiden Jugendlichen teilten der Polizei mit, dass sie kurz zuvor im Drei König-Weglein in Basel von einem Unbekannten um Geld angegangen worden seien. Als sie ihm das Geforderte nicht aushändigten, habe der Mann plötzlich ein Messer gezückt und auf den 17-Jährigen eingestochen (polizeiticker.ch berichtete).
Zwischenzeitlich tätigte die Jugendanwaltschaft verschiedene Ermittlungen. Dabei stellte sich heraus, dass der Raubversuch nicht stattgefunden hat, sondern die beiden Jugendlichen miteinander in Streit geraten waren. Dabei stach der 15-Jährige auf seinen Kollegen ein. Die Verletzung stellte sich später als nicht gravierend heraus.
Der 15-Jährige wurde in der Folge vorübergehend durch die Jugendanwaltschaft festgenommen. Diese hat gegen die beiden Schweizer ein Verfahren wegen Irreführung der Rechtspflege sowie wegen falscher Anschuldigung und Körperverletzung eröffnet.
Zwischenzeitlich tätigte die Jugendanwaltschaft verschiedene Ermittlungen. Dabei stellte sich heraus, dass der Raubversuch nicht stattgefunden hat, sondern die beiden Jugendlichen miteinander in Streit geraten waren. Dabei stach der 15-Jährige auf seinen Kollegen ein. Die Verletzung stellte sich später als nicht gravierend heraus.
Der 15-Jährige wurde in der Folge vorübergehend durch die Jugendanwaltschaft festgenommen. Diese hat gegen die beiden Schweizer ein Verfahren wegen Irreführung der Rechtspflege sowie wegen falscher Anschuldigung und Körperverletzung eröffnet.

