Anwohner hatten im Hinterhof einer Liegenschaft an der Dornacherstrasse eine Frau leblos vorgefunden. Aufgrund des rechtsmedizinischen Erstgutachtens und den ersten kriminalpolizeilichen Ermittlungen bestand ein dringender Tatverdacht gegen einen heute 52- jährigen deutschen Staatsbürger, die damals 39-Jährige getötet zu haben. Das Zwangsmassnahmengericht ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft denn auch Untersuchungshaft gegen ihn an.
Im Zuge der umfangreichen komplexen Ermittlungen und Untersuchungen gab die Staatsanwaltschaft unter anderem zeitlich aufwendige rechtsmedizinische Zweit- und Obergutachten in Auftrag. Diese kamen zum Schluss, dass sich rechtsmedizinisch nicht mit der nötigen Sicherheit beweisen lasse, dass die Frau Opfer eines Gewaltdeliktes geworden ist. Da sich der Tatverdacht damit nicht in einer Weise erhärten lässt, die eine Anklage rechtfertigt, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäss Art. 319 StPO ein.
Quelle der Polizeinachricht: Staatsanwaltschaft Kanton Basel-Stadt