Vorgehen der Täter
Eine Person gibt sich als Mitarbeiter einer Kirchengemeinde, als Gemeindearbeiter oder als Vertreter einer karitativen Organisation aus. Sie erklärt, Antiquitäten und Gegenstände für einen wohltätigen Zweck zu sammeln, welche dann an einem Flohmarkt bzw. Bazar verkauft werden sollen.
Wird der unbekannten Person Zutritt zur Wohnung gewährt, so werden die älteren Menschen aufgefordert, entsprechende Gegenstände zu holen, welche für einen guten Zweck (Bazar etc.) verwertet werden sollen. Zwischenzeitlich durchsucht die Täterschaft die Zimmer – d.h. öffnet Schränke und Behältnisse – und verlässt kurz darauf die Wohnung mit Bargeld und Schmuck.
Empfehlungen der Staatsanwaltschaft
• Seien Sie misstrauisch gegenüber unbekannten Personen • Gewähren Sie Unbekannten keinen Zutritt zu Ihrer Wohnung bzw. in das Haus • Geben Sie keinerlei Auskünfte über Ihre Vermögenssituation bzw. über vorhandenes Geld, Schmuck und Wertsachen • Geben Sie keine Auskünfte über Ihr Alter, Zivilstand, Beruf und Gesundheitszustand • Geben Sie keine Auskunft, ob Sie alleine wohnen • Werden Sie von verdächtigen Personen aufgesucht bzw. kontaktiert, so informieren Sie unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 117
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Tel. 061 267 71 11, oder mit der nächsten Polizeiwache in Verbindung zu setzen.