Die neuen Vorschriften resultieren aus der schriftlichen Beantwortung einer Interpellation aus dem Grossen Rat über das Feuerwerk rund um den Jahreswechsel 2022/2023. Die Regierung erkennt das mit Feuerwerken und Knallkörpern verbundene Störpotenzial für Menschen und Tiere an und strebt eine ausgewogene Regelung an, die sowohl die Freude am Abbrennen von Feuerwerk als auch die Belange von Sicherheit und Ruhe berücksichtigt.
Laut den neuen Vorschriften ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1, F2 und F3 am 31. Juli, 1. August und 31. Dezember 2023 zwischen 18.00 Uhr und 01.00 Uhr des Folgetages in bewohntem, öffentlichem oder bewohntem, allgemein zugänglichen Gebiet gestattet. Allerdings müssen Feuerwerkskörper so abgebrannt werden, dass keine unmittelbare Gefahr für Personen, Tiere oder Sachen entsteht. Die Gefahrenhinweise der Feuerwerkskörper müssen eingehalten werden.
In besonderen Zonen wie im Umkreis von 200 Meter zu Spitälern und in der Nähe von Tierparks ist jegliches Abbrennen von Feuerwerk verboten. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bussen in Höhe von CHF 150 und die pyrotechnischen Gegenstände können sichergestellt und eingezogen werden.
Die neuen Polizeivorschriften sind am 15. Juli in Kraft getreten und gelten bis zum 1. Januar 2024. Die Kantonspolizei appelliert an die Bevölkerung, diese Regeln zu respektieren und Rücksicht auf die Sicherheit und das Wohlbefinden aller zu nehmen. Ab dem 21. Juli wird eine Informationskampagne die Bevölkerung auf das Thema sensibilisieren und die neuen Regeln noch einmal in Erinnerung rufen.
Quelle der Polizeimeldung: Kapo BS