Ab Anfang 2027 soll die Strasse «Zu den drei Linden» im Basler Hirzbrunnenquartier zu bestimmten Schulwegzeiten für Autos und Motorräder gesperrt werden. Die Massnahme soll die Sicherheit von mehreren hundert Schulkindern erhöhen. Ausnahmen gelten unter anderem für Schulbusse und Velos.
An der Strasse «Zu den drei Linden» im Quartier Hirzbrunnen befinden sich gleich mehrere Schulhäuser. Da es sich um den grössten Schulstandort des Kantons handelt, sind hier zu Schulwegzeiten besonders viele Schulkinder unterwegs.
Um ihre Sicherheit zu erhöhen, sperrt der Kanton die Strasse künftig von Montag bis Freitag jeweils vor Schulbeginn am Morgen und nach Schulschluss am Mittag: Zwischen 7.30 und 8.15 Uhr sowie zwischen 12.00 und 12.45 Uhr ist die Durchfahrt für Autos und Motorräder im Abschnitt zwischen Bäumlihofstrasse und Olsbergerweg nicht mehr gestattet.
Die Neuerung tritt voraussichtlich nach den Weihnachtsferien auf Anfang 2027 in Kraft. An der Kreuzung Bäumlihofstrasse / Zu den drei Linden werden spezielle Signale angebracht, die während der Sperrzeiten leuchten und die Sperrung verdeutlichen. Die entsprechende Verkehrsanordnung erscheint heute Mittwoch, 14. Oktober 2026, im Kantonsblatt.
Diese Verkehrsberuhigung zu Schulwegzeiten war das Kernanliegen einer entsprechenden Petition einer Schülerorganisation. Zudem verlangt eine Motion, dass der Kanton rasch Massnahmen zu Gunsten der Schulwegsicherheit ergreift.
Mit der vorgesehenen Massnahme lehnt sich der Kanton an das Konzept der Schulstrasse an, bei dem Strassen rund um Schulen oder Kindergärten vor Schulstart und nach Schulschluss für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Das Konzept ist bisher in der Schweiz noch wenig bekannt.
Schulstrassen gibt es erst in einigen wenigen Gemeinden wie beispielsweise in Köniz oder in Ascona. Bei der Ausgestaltung sind die Gemeinden frei und situationsbezogene Anpassungen sind möglich. So dürfen in der Schulstrasse «Zu den drei Linden» zusätzlich zu den Velos auch Schulbusse sowie Gehbehinderte zu- und wegfahren.
Auch notwendige dienstliche Fahrten der Rettung sowie der Kantonalen Krisenorganisation bleiben gestattet, da sich das Zivilschutzzentrum in diesem Strassenzug befindet.
Die betroffenen Schulen sind bereits vorinformiert. Kurz bevor die neue Regelung in Kraft tritt, stellt der Kanton den Schulen ein Informationsschreiben zur Verfügung, das diese dann auf den üblichen Kanälen an die Eltern, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerschaft verteilen können.
Quelle der Nachricht: Bau- und Verkehrsdepartement
