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Bennau SZ - Mottbrand rasch eingeschwemmt - Behörden weisen auf Feuerverbot hin

Kantonspolizei Schwyz

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Bennau SZ - Mottbrand rasch eingeschwemmt - Behörden weisen auf Feuerverbot hin
Löschung des Mottbrandes auf Schnabelsberg (Bildquelle: Kantonspolizei Schwyz)

Am Freitagmittag, 27. Juli 2018, kurz vor 12 Uhr, musste die Stützpunktfeuerwehr Einsiedeln wegen einem Mottbrand im Waldbereich des Hessenmoos auf dem Schnabelsberg ausrücken.

Dank der vorbildlich raschen Brandmeldung über die Feuerwehr-Notrufnummer 118 konnten die Einsatzkräfte das Feuer auf einer Fläche von einigen Quadratmetern sofort eindämmen.
Weshalb der Brand ausgebrochen ist, steht noch nicht fest. Die Kantonspolizei Schwyz hat die Ermittlungen aufgenommen. Hinweise zu Personen, welche den Mottbrand mutmasslich verursacht haben, sind an die Kantonspolizei Schwyz unter Telefon 041 819 29 29 zu richten.
Feuerverbot im Wald und Waldesrändern im Kanton Schwyz
Die Kantonspolizei Schwyz und das Amt für Wald und Naturgefahren weisen erneut darauf hin, dass es bis auf Widerruf strikte untersagt, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen, Feuerwerke abzubrennen, Himmelslaternen steigen zu lassen und Rauchwaren wegzuwerfen. Bis auf Weiteres ist es gestattet, im Abstand von mindestens 200 m vom Wald und unter entsprechenden Vorsichtsmassnahmen Grillfeuer zu entfachen und Feuerwerke zu zünden. Das Grillieren im Garten und auf dem Balkon bleibt erlaubt.

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