Bern

Bern – Anklage wegen qualifizierter Geldwäscherei

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: Activedia (CC0))

Die Bundesanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, über Jahre hinweg Teil eines internationalen Netzwerks gewesen zu sein, das in Millionenhöhe und Gold grenzüberschreitend verschoben hat – unter Missachtung der Deklarationspflichten.

Die beiden Beschuldigten wurden im Juni 2023 im Rahmen einer gemeinsamen Operation mit den italienischen Behörden verhaftet. Die Operation erfolgte gegen ein kriminelles Netzwerk, das in den Schmuggel von Gold und anderen wertvollen Gütern sowie in Geldwäschereiaktivitäten verwickelt sein soll. Insgesamt wurden bei der Aktion zehn mutmassliche Mitglieder des Netzwerks verhaftet.

Die BA wirft den beiden Beschuldigten im Alter von 56 und 63 Jahren vor, zwischen Frühjahr 2019 und Juni 2023 in Italien, Holland und Deutschland Vermögenswerte verbrecherischer Herkunft insbesondere in Form von Bargeld von ihnen unbekannten Personen entgegengenommen und in die Schweiz gebracht zu haben. Die Beschuldigten transportierten das Geld gemäss Anklage in speziell verbauten Verstecken in Fahrzeugen. Vornehmlich in Italien tauschten sie das abgeholte Geld in Gold ein, das sie sodann ohne Deklaration in die Schweiz verbrachten.

Gemäss Anklage führte meist der 63-jährige Beschuldigte diese Fahrten im Auftrag seines jüngeren Partners aus. Nach einem Zwischenhalt in den Unternehmen des 56-jährigen Beschuldigten in der Schweiz wurden die Vermögenswerte erneut grenzüberschreitend durch die beiden Beschuldigten per Flugzeug nach Istanbul oder Dubai oder per Auto und Lastwagen nach Deutschland und in die Türkei verschoben.

Vermögenswerte stammen aus dem internationalen Betäubungsmittelhandel Gemäss Anklage der BA stammen die vorliegend grenzüberschreitend verschobenen Vermögenswerte aus international organisiertem Betäubungsmittelschmuggel beziehungsweise aus Betäubungsmittelhandel in Europa im grossen Stil, was die beiden Beschuldigten wussten oder zumindest für möglich hielten und billigend in Kauf nahmen. Durch den Schmuggel entzogen die beiden Beschuldigten insgesamt Bargeld in der Höhe von rund 34 Millionen Euro, einer Million Schweizer Franken und Gold im Umfang von rund 830 Kilogramm dem staatlichen Einziehungsanspruch beziehungsweise erschwerten sie diesen. Sie erzielten einen Gewinn von rund 500'000 Schweizer Franken und machten sich gemäss Anklage der qualifizierten Geldwäscherei (Art. 305bis Ziffer 1 in Verbindung mit Ziffer 2 Strafgesetzbuch, StGB) schuldig.

Der 63-jährige Beschuldigte befand sich seit seiner Verhaftung im Juni 2023 bis Anfang November 2023 in Untersuchungshaft, sein jüngerer Komplize seit seiner Verhaftung im Juni 2023 bis Ende September 2024.

Beide Beschuldigten sind geständig, weshalb die Anklage im abgekürzten Verfahren erfolgt (siehe untenstehende Informationsbox zum abgekürzten Verfahren).

Die BA dankt allen beteiligten Partnern, insbesondere fedpol und den italienischen Behörden, für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Ab dem jetzigen Zeitpunkt ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt wie immer die Unschuldsvermutung.

Quelle der Nachricht: Bundesanwaltschaft