Ins Rollen gebracht hatte den Fall eine Unternehmensprüfung im Herbst 2019. Kontrolleure der EZV fanden dabei 8300 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak. Dieser wurde in der kontrollierten Firma im Inland hergestellt und lagerte bereits abgepackt in Einzelhandelsverpackungen. Die Ware wurde zu Unrecht nicht deklariert. Bei den anschliessenden Ermittlungen der Zollfahndung stellte sich heraus, dass der Geschäftsführer früher schon weitere rund 3000 Kilogramm Wasserpfeifentabak falsch oder gar nicht deklariert hatte. Bei der Überprüfung der Warenbuchhaltung traten ebenfalls Mängel zutage.
Rund 6000 Kilogramm Wasserpfeifentabak mussten vernichtet werden, da der beschuldigte Geschäftsführer die Abgaben nicht entrichten konnte. Die auf dem restlichen Teil der Ware lastenden Abgaben in der Höhe von rund 160'000 Franken wurden nachgefordert. Nach Abschluss der Ermittlung durch die Zollfahndung muss der Verantwortliche mit einer empfindlichen Busse rechnen.
Die Herstellung von Wasserpfeifentabak in der Schweiz unterliegt der Tabaksteuer und ist bewilligungspflichtig. Die Steuerschuld für die im Inland hergestellten Tabakfabrikate entsteht, sobald diese für die Abgabe an den Verbraucher fertig verpackt sind.
Es gehört zum Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), Waren, Personen und Transportmittel lage- und risikoabhängig zu kontrollieren. Aktuell befindet sich die EZV in einer Transformationsphase hin zum Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
Dadurch entsteht ein neues Berufsbild und die Ausbildung in den drei Kontrollbereichen wird dabei vereinheitlicht. So wird die EZV in Zukunft noch besser in der Lage sein, an der Grenze für eine umfassende Sicherheit von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat zu sorgen.