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Bern – Sechs Mitglieder einer kriminellen Organisation verhaftet

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Nahaufnahme, die zeigt, wie eine Person Handschellen angelegt bekommt. Die Hände sind hinter dem Rücken zusammengefügt, begleitet von einer Person in Handschuhen.
(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei)

Die Bundesanwaltschaft hat mehrere Personen im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität festgenommen. Darunter befindet sich auch ein Mitarbeiter des Bundes.

Am Dienstag, 28. April 2026, hat die Bundesanwaltschaft im Rahmen einer koordinierten Intervention zusammen mit der Bundeskriminalpolizei insgesamt sechs Personen wegen des Verdachts der Beteiligung an respektive der Unterstützung einer kriminellen Organisation sowie wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verhaftet.
Gleichzeitig fanden in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie rechtshilfeweise in Frankreich und Deutschland insgesamt zwölf Hausdurchsuchungen statt. Der Intervention liegen ein Strafverfahren der Bundesanwaltschaft gegen mehrere natürliche Personen sowie umfassende Ermittlungen der Bundeskriminalpolizei zugrunde.
Unter den Verhafteten befindet sich eine Person, die im Bundessicherheitsdienst des Bundesamts für Polizei tätig ist. Sie steht zusätzlich im Verdacht, sich bestechen lassen zu haben, das Amtsgeheimnis verletzt und eine Begünstigung begangen zu haben. Die Bundesanwaltschaft wirft dieser Person vor, gegen Entgelt vertrauliche Informationen an mindestens eine weitere beschuldigte Person weitergegeben zu haben.
Die mit den Informationen versorgte Person wurde ebenfalls verhaftet und wird zusätzlich verdächtigt, einen schweizerischen Amtsträger bestochen zu haben.
Im vorliegenden Strafverfahren arbeiteten die Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei insbesondere mit den Polizeien der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau sowie mit Partnerbehörden in Frankreich und Deutschland zusammen.
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Weitere Informationen können aufgrund des laufenden Strafverfahrens derzeit nicht bekannt gegeben werden.
Quelle der Nachricht: Bundesanwaltschaft

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Ausland

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