Bern – Warnung vor gefälschten Nachrichten der Steuerbehörden
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Im Kanton Bern sind vermehrt betrügerische Nachrichten und Schreiben im Umlauf, die angeblich von Steuerbehörden stammen. Die Betrüger versuchen über E-Mails, SMS, Briefe, QR-Codes oder gefälschte Websites an persönliche Daten und Zahlungen zu gelangen.
Aktuell sind vermehrt gefälschte Nachrichten und Schreiben im Umlauf, die angeblich von Steuerbehörden stammen. Ziel ist, an persönliche Daten oder Zahlungen zu gelangen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich schützen können.
Betrügerische Mitteilungen erfolgen per E-Mail, Brief, SMS oder über gefälschte Websites und können täuschend echt wirken. In den Mitteilungen wird beispielsweise eine Zahlung verlangt oder eine angebliche Steuerrückerstattung angekündigt.
Betroffene werden aufgefordert, über einen Link, durch Einlesen eines QR-Codes, telefonisch oder mittels eines zugestellten Formulars persönliche oder finanzielle Angaben bekannt zu geben.
Betrugsversuche erfolgen auch per Post
Dabei werden amtlich wirkende Briefe oder Formulare verschickt. Teilweise wird mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, wenn verlangte Angaben oder Formulare nicht fristgerecht eingereicht werden.
Vorsicht! Auch ein professionell gestalteter Brief oder ein amtlich wirkendes Formular ist kein Beleg dafür, dass die Aufforderung tatsächlich von einer Behörde stammt.
So schützen Sie sich
- Geben Sie bei verdächtigen Kontaktaufnahmen keine persönlichen Angaben oder Bankdaten bekannt. Verwenden Sie für Rückfragen die offiziellen Kontaktdaten der betreffenden Behörde (beispielsweise die Infoline der Steuerverwaltung, Tel. +41 31 633 60 01).
- Prüfen Sie unerwartete Briefe und Formulare kritisch.
- Die Steuerverwaltung fordert nie telefonisch, per E-Mail oder SMS Kontoangaben für Guthabenauszahlungen an – solche Aufforderungen sind immer betrügerisch.
- Scannen Sie nur QR-Codes von vertrauenswürdigen Quellen und überprüfen Sie Internetadressen (URL) genau.
- Melden Sie verdächtige Anrufe, Nachrichten, Briefe oder Links der Kantonspolizei Bern oder der Steuerverwaltung.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern lässt keine persönlichen Daten via E-Mail oder SMS überprüfen.
Echte Mitteilungen über Steuerrückerstattungen erfolgen ausschliesslich im Rahmen der Veranlagungsverfügung – per Post oder über Ihr E-Banking/E-PostFinance, wenn Sie eBill nutzen.
Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie uns.
Quelle der Polizeinachricht: Kanton Bern

