Am Dienstagmorgen begann in Biel BE der Prozess gegen eine Frau, die im Sommer 2014 bei einem Selbstmordversuch eine Explosion in einem Mehrfamilienhaus verursacht hatte.
Nach der Explosion, die von der Beschuldigten in Selbstmordabsicht herbeigeführt wurde, musste diese mit Brandverletzungen mit dem Helikopter ins Spital geflogen werden. Das komplette Haus wurde stark zerstört und alle vier Wohnungen waren für längere Zeit unbewohnbar (wir berichteten).
Laut einem Gutachten ist die Frau schuldunfähig, weswegen das Regionalgericht Berner Jura-Seenland die Anordnung einer ambulanten Massnahme prüft.
Zu Beginn des Prozesses stellte die Verteidigung einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, der jedoch abgelehnt wurde. Die Explosion habe die Öffentlichkeit damals stark bewegt und somit überwiege die prinzipielle Öffentlichkeit gegenüber dem Persönlichkeitsschutz der Angeklagten. Erst vor kurzem wurden die Hürden für einen Ausschluss der Öffentlichkeit durch das Bundesgericht sehr hoch gelegt.
Artikelfoto: succo (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)

