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Biometrische Identitätskarte – Wichtige Neuerungen ab November

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Eine Schweizer Identitätskarte, die das Foto und wesentliche persönliche Informationen wie Name und Geburtsdatum zeigt.
Symbolbild (Bildquelle: fedpol / Wikimedia Commons, CC BY 3.0 CH.)

Ab dem 2. November 2026 wird in der Schweiz die neue biometrische Identitätskarte eingeführt. Wer sie als Reisedokument benötigt, muss den Antrag künftig über das kantonale Passbüro stellen und dort die biometrischen Daten erfassen lassen.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 2. November 2026 in der Schweiz die neue biometrische Identitätskarte (ID) eingeführt wird. Mit dieser Einführung ändert sich das Antragsverfahren grundlegend.
  • Sofern Sie eine Identitätskarte als Reisedokument benötigen: Kein Antrag mehr bei der Stadt: Die biometrische ID kann nicht mehr bei den Einwohnerdiensten der Gemeinden oder Städte beantragt werden.
  • Der Antrag und die Erfassung der biometrischen Daten müssen zwingend über das Kantonale Passbüro erfolgen.

Wo kann die neue ID beantragt werden?

Für die Erfassung der Biometriedaten müssen Sie vorab zwingend einen Termin vereinbaren.

Für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Landschaft:

Für die Erfassung der Biometriedaten ist vorab ein Termin erforderlich. Dieser kann beim kantonalen Passbüro in Liestal oder an der Aussenstelle Basel-Stadt wahrgenommen werden.

Schweizweit:

Der Antrag kann online über www.schweizerpass.ch gestellt werden. Für die Erfassung der biometrischen Daten ist die zuständige kantonale Passstelle verantwortlich.

Was passiert mit bestehenden Identitätskarten?

  • Ihre aktuelle, nicht biometrische ID bleibt bis zu ihrem aufgedruckten Ablaufdatum vollumfänglich gültig (maximal 10 Jahre ab Ausstellung). Es besteht kein Zeitdruck für einen Umtausch.
  • Bestehende IDs können weiterhin bis zum Ablaufdatum für Reisen innerhalb der EU genutzt werden. Für Neuausstellungen ab dem 2. November 2026 wird für EU-Reisen jedoch die biometrische ID empfohlen.
  • Inlandnutzung: Wenn Sie die Karte ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz verwenden, genügt auch in Zukunft eine nicht biometrische ID (bis zu deren Ablauf). Diese können Sie weiterhin bei der Gemeinde beziehen.

Kosten und Gültigkeit (Preise inkl. Porto)

  • Erwachsene: CHF 70.00 / Gültigkeit: 10 Jahre
  • Kinder und Jugendliche: CHF 35.00 / Gültigkeit: 5 Jahre

Kann beim Passbüro dann direkt Pass und ID gemeinsam beantragt werden?

Pass und biometrische Identitätskarte können beim Passbüro gemeinsam beantragt werden.
Quelle der Nachricht: Stadt Liestal

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