Im Januar 2015 konnte auf Grund eines DNA-Hits der Urheber des Brandes im damaligen Knabenheim "Auf der Grube" vom August 2002 identifiziert werden. Nun wurde das Verfahren gegen ihn infolge Verjährung eingestellt.
Am 4. August 2002, ca. 04.35 Uhr, brach im damaligen Knabenheim "Auf der Grube" in Niederwangen ein Feuer aus. Verletzt wurde niemand. Als Ursache konnte Brandstiftung ermittelt werden. In den darauffolgenden Tagen gingen bei Behörden und Medien sowie der Heimleitung verschiedene Bekenner- und Drohbriefe ein. Darin wurden schwere Vorwürfe gegen die Heimleitung erhoben. Die in der Folge durchgeführte amtliche Untersuchung ergab, dass die Bezichtigungen gegen die Heimleitung, welche ihre Aufgabe ab 2000 und nach dem Brand noch bis 2005 ausübte, haltlos waren.
Trotz umfangreicher Ermittlungen und Erstellung eines DNA-Profils ab Tatortspuren konnte die Täterschaft damals nicht ermittelt werden, weshalb das Verfahren anfangs September 2003 sistiert wurde.
DNA-Hit Anfang 2015
Dieses wurde wieder aufgenommen, als sich im Januar 2015 ein DNA-Hit auf einen Mann ergab, welcher in einem anderen, ausserkantonalen Verfahren erkennungsdienstlich durch die Polizei behandelt worden war. Er hat schliesslich gestanden, den Brand im Knabenheim "Auf der Grube" gelegt und die anonymen Schreiben verfasst zu haben. Als Motiv gab er an, selber in Heimen aufgewachsen und deshalb eine Abneigung gegen solche Einrichtungen entwickelt zu haben.
Gemäss heutigen Erkenntnissen kannte er weder das Heim selbst noch Personen aus dessen Umfeld. Weil die Verfolgung der Straftaten (Brandstiftung, Schreckung der Bevölkerung, Nötigung, Drohung, Verleumdung und üble Nachrede) mittlerweile verjährt ist, wurde die Untersuchung rechtskräftig eingestellt.
Trotz umfangreicher Ermittlungen und Erstellung eines DNA-Profils ab Tatortspuren konnte die Täterschaft damals nicht ermittelt werden, weshalb das Verfahren anfangs September 2003 sistiert wurde.
DNA-Hit Anfang 2015
Dieses wurde wieder aufgenommen, als sich im Januar 2015 ein DNA-Hit auf einen Mann ergab, welcher in einem anderen, ausserkantonalen Verfahren erkennungsdienstlich durch die Polizei behandelt worden war. Er hat schliesslich gestanden, den Brand im Knabenheim "Auf der Grube" gelegt und die anonymen Schreiben verfasst zu haben. Als Motiv gab er an, selber in Heimen aufgewachsen und deshalb eine Abneigung gegen solche Einrichtungen entwickelt zu haben.
Gemäss heutigen Erkenntnissen kannte er weder das Heim selbst noch Personen aus dessen Umfeld. Weil die Verfolgung der Straftaten (Brandstiftung, Schreckung der Bevölkerung, Nötigung, Drohung, Verleumdung und üble Nachrede) mittlerweile verjährt ist, wurde die Untersuchung rechtskräftig eingestellt.

