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Brandkatastrophe von Crans-Montana – Finanzhilfe für Betroffene

31.03.2026 | 12:06

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Brandkatastrophe von Crans-Montana – Finanzhilfe für Betroffene

(Symbolbild) (Bildquelle: Kanton Wallis)

Nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana sollen die Opfer finanziell unterstützt werden. Der Kanton plant Soforthilfen und übernimmt Bestattungskosten.

Der Staatsrat hat einen Dekretsentwurf zur Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana verabschiedet und an den Grossen Rat weitergeleitet. Der Dekretsentwurf regelt die Gewährung einer nicht rückzahlbaren Soforthilfe in Höhe von 10'000 Franken sowie der Bestattungs- und Rückführungskosten. Er behandelt zudem die Vorfinanzierung des einmaligen Solidaritätsbeitrags von 50'000 Franken, der vom Bund gewährt wird. Im Rahmen dieses Dekrets wird ein Nachtragskredit von 10,18 Millionen Franken beantragt, von denen 7,8 Millionen Franken vom Bund zurückerstattet werden, gemäss dem Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026.
Am 1. Januar 2026 forderte das tragische Ereignis in Crans-Montana zahlreiche Opfer und stürzte mehrere Familien in Trauer. 156 Menschen waren von dieser Tragödie besonders betroffen: 41 Menschen kamen ums Leben, 84 mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden und 31 weitere wurden ambulant versorgt. Dieses Ereignis führte zu dringenden und konkreten Bedürfnissen für die Opfer und ihre Angehörigen: Einkommensausfälle, unmittelbare Kosten im Zusammenhang mit dem Spitalaufenthalt, Organisation der Beerdigungen, Rückführungen sowie administrative und rechtliche Schritte.
Angesichts dieser Notlage hat der Staatsrat die bestehenden Massnahmen mobilisiert. Er beschloss zudem, eine einmalige Soforthilfe von 10'000 Franken pro Anspruchsberechtigten bereitzustellen und die Bestattungs- und Rückführungskosten zu übernehmen. Das Bundesparlament hat seinerseits am 20. März 2026 auf Antrag des Bundesrats ein dringliches Bundesgesetz verabschiedet, das insbesondere die Gewährung eines einmaligen Solidaritätsbeitrags von 50'000 Franken pro Anspruchsberechtigten vorsieht. Es sieht vor, diesen Betrag an den Kanton Wallis auszuzahlen, der die Leistung an die Opfer vorfinanziert.
In dem dem Grossen Rat vorgelegten Dekretsentwurf präzisiert der Staatsrat den Kreis der Begünstigten der Bundes- und Kantonsbeiträge. Gemäss den vorgeschlagenen Bestimmungen werden die kantonale Soforthilfe und der Solidaritätsbeitrag des Bundes für jede verstorbene Person sowie für jede schwer verletzte Person gewährt, die mindestens eine Nacht im Spital verbracht hat. Der Dekretsentwurf sieht zudem die Möglichkeit vor, diese Hilfen in Härtefällen auch einigen der 31 Opfer zu gewähren, die nicht ins Spital eingeliefert wurden, aber ambulant behandelt wurden. Auf deren Antrag hin kann ihnen je nach objektiver Schwere der körperlichen Verletzungen und sofern eine ambulante Behandlung stattgefunden hat, ebenfalls die Hilfe des Bundes und des Kantons gewährt werden. Die Entscheidung über diese Härtefälle stützt sich auf medizinische Kriterien, die von Gesundheitsfachleuten festgelegt werden, die in einer klinischen Bewertungskommission zusammengeschlossen sind.
Der Dekretentwurf sieht somit vor, die nicht rückzahlbare Auszahlung der Soforthilfe in Höhe von 10'000 Franken an die Anspruchsberechtigten zu genehmigen und die ebenfalls nicht rückzahlbare Übernahme der Bestattungs- und Rückführungskosten zu bestätigen, deren Vorfinanzierung auf dem Gesetz über den Bevölkerungsschutz und die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Situationen beruht. Der Solidaritätsbeitrag des Bundes wird vom Kanton vorfinanziert und anschliessend vom Bund gemäss Bundesgesetz erstattet.
Für die Finanzierung dieser Massnahmen wird ein Nachtragskredit von insgesamt 10,18 Millionen Franken beantragt, davon 1,56 Millionen Franken für die Soforthilfe von 10'000 Franken, 820'000 Franken für die Bestattungs- und Rückführungskosten und 7,8 Millionen Franken für die Vorfinanzierung des Solidaritätsbeitrags des Bundes. Diese 7,8 Millionen werden anschliessend vom Bund gemäss dem Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana per 1. Januar 2026 zurückerstattet.
Schliesslich zielt der dem Parlament vorgelegte Text darauf ab, einen streng begrenzten Informationsaustausch zwischen den Behörden zu ermöglichen, um die notwendige Koordination sicherzustellen und eine doppelte Kostenübernahme zu verhindern. Die Auszahlung der ausserordentlichen Finanzhilfen erfolgt durch die für die Sozialhilfe zuständige Stelle in enger Abstimmung mit den betroffenen Partnern.
Quelle der Nachricht: Staat Wallis

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