Brunnen SZ - Anklage gegen Othmar Reichmuth und ehemaligen Schiffsinspektor
Staatsanwaltschaft Innerschwyz
Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat die Strafuntersuchung im Zusammenhang mit der Freilegung des Föhnhafens in Brunnen abgeschlossen. Sie erhebt Anklage gegen Regierungsrat Othmar Reichmuth und den ehemaligen Schiffsinspektor. Die beiden sollen das Gewässerschutzgesetz, das Umweltschutzgesetz sowie das Planungs- und Baugesetz verletzt haben. Hinweise auf eine missbräuchliche Amtsausführung ergaben sich keine.
Im April 2014 veranlasste das Baudepartement des Kantons Schwyz eine Seegrundaushebung im Föhnhafen Brunnen, um sicherzustellen, dass dieser weiterhin von den
Kursschiffen der Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee angefahren werden kann. Dafür
wurden mehrere Tausend Kubikmeter Material über die Hafenkante in grössere Tiefen des
Sees verschoben. Die Staatsanwaltschaft hat diesbezüglich umfangreiche Abklärungen
vorgenommen. Sie hat zahlreiche Personen einvernommen, Auskünfte eingeholt und Akten
gesichtet.
Aufgrund der Abklärungen kommt die Staatsanwaltschaft Innerschwyz zum Schluss, dass
die Seegrundaushebung bewilligungspflichtig gewesen wäre und das verschobene Material
einer Deponie hätte zugeführt werden müssen. Sie erhebt daher gegen den Vorsteher des
Baudepartements, Regierungsrat Othmar Reichmuth, und den ehemaligen Schiffsinspektor
Anklage beim Bezirksgericht Schwyz. Dies wegen Widerhandlungen gegen das
Gewässerschutz-, Umweltschutz- sowie Planungs- und Baugesetz. Bis zum Vorliegen eines
rechtskräftigen Gerichtsurteils gilt die Unschuldsvermutung.
Die Strafuntersuchung ergab keine Hinweise auf eine missbräuchliche Amtsausführung
durch Regierungsrat Othmar Reichmuth. Auch bei der Verbuchung der Kosten der
Seegrundaushebung konnten keine Unstimmigkeiten ausgemacht werden. Entsprechend
stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren in Bezug auf den Vorwurf der
Urkundenfälschung ein.


